Minijob: Krankheit und Urlaub bei Stundenlohn?

3 Antworten

Die Gesetze gelten für alle AN. Es ist egal ob ein AN einen Minijob ausübt, Vollzeit- oder Teilzeit arbeitet.

Auch dem Minijober steht die Entgeltfortzahlung von sechs Wochen im Krankheitsfall zu. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten nimmt man für die Berechnung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz) den Durchschnitt der letzten 12 Monate (geht natürlich nur wenn schon so lange gearbeitet wurde; sonst eben die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag/Woche ausrechnen).

Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts wird ähnlich verfahren wie beim Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier ist auch (§ 11 Bundesurlaubsgesetz) der durchschnittliche Arbeitsverdienst maßgebend. Dabei wird der Durchschnitt aus den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt zur Berechnung genommen. Dem Minijober steht selbstverständlich auch der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen zu. Wenn bei Euch mehr Urlaub gewährt wird (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), bekommt das auch der Minijober.

Danke verstanden.

Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie den gesetzlichen Urlaub. Bei unregelmäßigeen Arbeitszeiten müsst ihr euch auf Durchschnittsgrößen einigen.

thx.