Bekomme ich noch Kindergeld, wenn ich Vollzeit arbeite bis zum Studiengebeginn?

3 Antworten

Hey Blacki236,

wieso übst du dann keine kurzfristige Beschäftigung für max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr aus, z.B. als Ferienjob???

Das Problem ist meines Wissens nicht der Kindergeldanspruch, sondern du bist nicht mehr kostenlos familien(kranken)versichert über deine Eltern :-((

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist diese sozialversicherungsfrei und du wärst weiterhin bei deinen Eltern kostenlos familien(kranken)versichert ;-)

Eine evtl. einbehaltene Lohnsteuer erhälst du im Folgejahr durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurück, falls keine weiteren Einkommen vorliegen ;-)

Gruß siola55

Infos hierzu findest du in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/node.html

siola55  20.06.2017, 21:34

Infos wg. dem Kindergeldanspruch findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:

4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

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( letzter Satz):

Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Dies dürfte auch analog bei einem Studium gelten...

Hey,

wenn du das Studium sicher im Oktober beginnst müsste das mMn als Überbrückungszeit gelten (bis vier Monate). Somit stünde dir Kindergeld zu. Aber alle Angaben ohne Gewähr, am besten ruft ihr mal bei der Kindergeldkasse an und fragt nach ;-)

Für eine Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird auch weiter Kindergeld gezahlt !

Wenn du also im Oktober mit deinem Studium beginnst,dann würde deinen Eltern dir auf jeden Fall weiter Kindergeld zustehen,auch wenn das dann ggf. neu beantragt werden müsste,dann wird rückwirkend bis zu 4 Jahre gezahlt.

Würdest du einen Nachweis haben das du dein Studium / Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnst,dir es also früher nicht möglich war,dann würde der Anspruch auch über diese 4 Monate hinaus bestehen.

Dann wäre auch eine Vollzeitbeschäftigung bis zum Beginn des Studiums / Ausbildung kein Problem,solange du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hättest.

Denn dann dürftest du in der Wartezeit oder dann neben einer weiteren Ausbildung in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden nebenbei arbeiten,dass wäre dann Kindergeldschädlich.

Das Einkommen selber spielt seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,denn da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Gezahlt wird das Kindergeld bei Anspruchsvoraussetzungen max. bis zum 25 Lebensjahr.