Warten auf Bewerbungszeitraum - Kindergeld?
Folgendes: Ich (18) habe jetzt mein Abitur in der Tasche und bin seit diesem Monat entsprechend mit der Schule fertig. Meine Frage bezieht sich zum einen auf die viermonatige Überbrückungszeit, in der Kindergeld ausgezahlt wird: Steht mir das Kindergeld in diesen vier Monaten nur zu, wenn ich mich bereits um einen Studium-/Ausbildungsplatz beworben habe oder bekomme ich das Geld in diesen vier Monaten noch bedingungslos ausgezahlt? Die Sache ist nämlich die, dass ich mich gerne an der UdK Berlin bewerben möchte, allerdings beginnt der Bewerbungszeitraum für mein Wunschstudiengang dort erst Mitte Oktober. Bis ich der Familienkasse also meine Bewerbung nachweisen kann, vergehen noch dreieinhalb Monate. Habe ich in diesen Monaten dennoch Anspruch auf Kindergeld?
Danke schon einmal für eure Hilfe!
4 Antworten
Hey habe letztes Jahr Abi gemacht. :)
Es ist so: Solange du spätestens 4 Monate nach dem Abi wirklich mit einer Ausbildung oder einem Studium anfängst, zählen die 4 Monate als eine sogenannte "Übergangsfrist" und das Kindergeld wird dir für diese Zeit ohne Probleme ausgezahlt.
Du bzw. deine Eltern haben in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Anspruch auf Kindergeld von bis zu 4 Monaten,du musst aber innerhalb dieser 4 Monate eine Ausbildung aufnehmen,denn sonst würde das Kindergeld für diese Zeit zu unrecht bezogen und es käme sicher irgendwann zur Rückforderung !
Am besten meldest du dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Ausbildung suchend,denn dann spielen diese 4 Monate keine Rolle,du bewirbst dich dann eben einfach selbst wenn du Absagen bekommst.
Würdest du z.B. eine berufliche Ausbildung machen wollen und hättest schon einen Ausbildungsvertrag zum nächst möglichen Beginn,dann würden die 4 Monate auch nicht interessieren und es würde weiter Kindergeld geben,es muss nur ggf.ein neuer Antrag gestellt werden oder zumindest erst mal eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse erfolgen.
Diese findet man im Internet zum ausdrucken,sollte dann ein Neuantrag erforderlich sein,wird die Familienkasse sicher einen schicken.
Hi AmeliaMoon,
Infos aus erster Hand findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt:
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des
usw.
Näheres hier in dem Link: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Gruß siola55
PS: Du solltest dich ausbildungssuchend melden...
Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt,
wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird.das kindergeld steht wenn überhaupt deine eltern und nicht dir zu
Antworte doch bitte einfach nicht, wenn du nicht helfen kannst :-)