Kindergeld im Zeitraum zwischen Abitur und Studium?

6 Antworten

Hi, Kindergeld für Ü18 in an Bedingungen geknüpft, kannst du sehr gut nachlesen im "Kindergeldmerkblatt". Die notwendigen Formulare, für Mitteilungen, Veränderungen etc. sind auch im Internet zu finden.

Meiner Meinung nach müsstet du bzw. die Eltern die ganze Zeit Kindergeld bekommen. Ggf. wird das Kindergeld eingestellt, würde aber nachgezahlt.

Kindergeld wird für Kinder in Ausbildung (Schule, Beruf, Studium, FSJ) gezahlt. Auch notwendige Praktika zählen dazu. Auch in der Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn wird Kindergeld gezahlt (da aber evtl. die Einstellung).

Du musst also das Vorpraktium machen d.h. kannst vorher gar nicht studieren? Das Vorpraktikum zählt zur Ausbildung.

Kindergeld wird bis zum 25.Lj. gezahlt wenn die Bedingungen erfüllt sind, egal ob 1. 2. oder 3.Ausbildung.

Arbeiten bzw. Verdienst ist für Kindergeld auch nicht relevant, erst wenn man eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist da etwas zu beachten.

ich könnte das Praktikum auch während des Studiums machen aber davon wird abgeraten

Wenn der Beginn deines Studiums schon feststehen würde,dann muss das der Familienkasse nachgewiesen werden,dein Abschluss deines Abi auch,dann gibt es auch Kindergeld weiter gezahlt,wenn der Beginn der Ausbildung zu keinem früheren Zeitpunkt möglich war !

Hast du es noch nicht schriftlich das du dein Studium 2017 beginnen kannst,dann würde ich mich an deiner Stelle bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend melden,dann musst du Nachweise über deine Bewerbungen erbringen,dann gibt es auch Kindergeld weiter.

Kannst das ganze natürlich auch ohne Meldung machen,dann musst du deine Eigenbemühungen direkt an die Familienkasse der Agentur für Arbeit schicken.

Dein Einkommen spielt in Bezug auf den Kindergeldanspruch schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Aufpassen musst du nur dann,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast,dann darfst du in einer weiteren Ausbildung oder in der Wartezeit auf eine weitere nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden nebenbei arbeiten,dass würde sonst schädlich für den Anspruch sein.

Du musst dich mit der zuständigen Familienkasse auseinander setzten und einen neuen Antrag stellen um weiter Leistung zu erhalten. Am besten dort anrufen und über den eigenen Fall informieren. Aber Achtung, wen man auf das Geld angewiesen ist solltest du dich besser gestern als heute kümmern, da es zumindest bei mir eine längerer Bearbeitungszeit hatte. Viel Erfolg

Kindergeld steht deinen Eltern zu, solange du u25 bist UND dich in einer Ausbildung befindest bzw in einem Abschnitt zwischen zwei Ausbildungen, der max 4 Monate betragen darf,  ehe du bzw deine Eltern das KG wieder neu beantragen müssen. LG

wenn man eine Pause von mehr als 4 monaten hat und dann studiert kann man dann kindergeld wieder neu beantragen?

@FIFA15Zocker97

Mit Beginn der Ausbildung/Studium lebt der Anspruch wieder auf.

@DerHans

ok danke :D

Mir wurde gesagt vom Arbeitsamt dass man selbst wenn man noch nichts hat anspruch hat indem man sich bei der Familienkasse als ausbildungsuchend einträgt. Aber da du ja was hast etc müsste es weitergezahlt werde Am besten mit der Familienkasse in verbindung setzen. Die können dir am besten weiterhelfen