Bekomme ich meine Fahrerlaubnis jemals zurück? Welche Konsequenzen drohen mir noch?

6 Antworten

Das Wörtchen vorläufig sagt es gibt noch einen Chance darauf daß du den Lappen unter zig Auflagen evtl wiederbekommen könntest. Allerdings werden viele hoffen, darunter auch ich, das du mit deiner Vorgeschichte nie wieder ans Steuer eines Fahrzeuges darfst

NX7800  19.11.2019, 20:04

Ich will nich wissen wieviele ohne Lappen durch die Gegen fahren.....

Parhalia2  21.11.2019, 00:08
@NX7800

Das wollen wir besser alle so gar nicht genau wissen als Angst vor Hartz IV , Zwang und Leiharbeit, wenn es um frühere Erwerbsbiografien ging.

Um mögliche Diskussionen im Vorhinein hier gleich auszubremsen , bin ich hier auch sofort wieder raus und sage weder Pro, noch Contra für solche ( abseits der Fragestellung angedeuteten ) fahrerlaubnisrechtlichen Missetäter .

Eine Maßnahme nach § 111a StPO ist immer nur vorläufig. Im Regelfall wird diese Entziehung der Fahrerlaubnis bis zum Gerichtsverfahren aufrecht erhalten. Im Urteil des Richters wird es dann eine weitere Entscheidung zur Fahrerlaubnis geben.

Wenn ich die Fotos richtig entziffere, dann wird dir eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB vorgeworfen. Das Gesetz sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei einem Ersttäter würde ich je nach Folgen des Unfalls mit 40-60 Tagessätzen Geldstrafe rechnen.

Bei dieser Straftat wird gem. § 69 Abs. 2 StGB im Regelfall die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gericht wird zugleich bestimmen, dass dir für eine bestimmte Dauer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a Abs. 1 StGB).

Diese Dauer beträgt zwische 6 Monaten und fünf Jahren. Bei einem Ersttäter liegt sie meist zwischen 9- 12 Monaten. Die Zeit, für die dir die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen war, wird auf diese Frist angerechnet gem. § 69a Abs. 4 StPO.

Wenn dir also heute die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde und du in fünf Monaten die Verhandlung hast, in der der Richter eine Sperre von einem Jahr anordnet, dann werden die 5 Monate von der Sperre abgezogen, sodass die Sperre dann "nur" noch 7 Monate beträgt.

Das ist dann allerdings nur der strafrechtliche Teil der Fahrerlaubnisentziehung. Danach musst du dann zur zuständigen Behörde und versuchen, die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Das kann lange dauern und kann von Bedingungen abhängig gemacht werden, z.B. einer MPU.

Dementsprechend kannst du sicherlich irgendwann wieder Auto fahren. Es wird nur einige Zeit vergehen und du wirst einiges an Geld in die Wiedererlangung investieren.

Parhalia2  19.11.2019, 20:18

Gute und verständnisvolle Antwort in angebrachter Sachlichkeit gegenüber der Eingangsfrage. So muß es inhaltlich sein. 👍

catlover69 
Fragesteller
 19.11.2019, 22:32

Geldstrafe klingt wesentlich besser als Gefängnisstrafe, aber ist Geldstrafe denkbar, wenn sich die genannten Vorwürfe bewahrheiten?

Tenerazia  19.11.2019, 23:19
@catlover69

Nicht als wiederholungstäter

uni1234  20.11.2019, 01:39
@catlover69

ja das sollte möglich sein

Parhalia2  20.11.2019, 19:39
@catlover69

Selbst als Wiederholungstäter ist eine Geldstrafe normalerweise das bevorzugte Mittel der Wahl bei solchen Straftaten . Bei WH-Tätern dann halt entsprechend höher , als bei Ersttätern.

Eine Haftstrafe ( zunächst meist auch erst mal zur Bewährung ) wird in der Regel erst bei mehrfacher Wiederholungstat ausgesprochen, wenn die einzelnen Tatbegehungen in sich noch nicht derart gravierend ausfielen , daß eine Geldstrafe von sich aus nicht mehr aussprechbar wäre .

catlover69 
Fragesteller
 20.11.2019, 21:40
@Parhalia2

Klingt gut, mildert meine Suizidgedanken. Danke Parhalia2.

Parhalia2  20.11.2019, 21:53
@catlover69

Für die Aussprache einer "echten" Haftstrafe ( und das dann auch noch ohne Bewährung ) mußt Du schon mehrfach echt gravierend, oder vielfach wiederholt weniger gravierend in einschlägiger Tatbegehung auffällig geworden sein, und in der Regel ggf. zuletzt schon eine Haftstrafe zur Bewährung für sowas erhalten haben.

Deine verkehrsrelevante Vorgeschichte laut Link in Deiner Fragestellung läßt hier bislang m.E. noch keine alternativlose Haftstrafen-Anordnung ( ohne Bewährung ) erkennen. ( wenn Du nicht gerade noch unter lfd. Bewährung stehst )

Knochi1972  20.11.2019, 23:16
@catlover69

Hey, tu dir nicht gleich etwas an, das ist es nicht wert. Du hast selbst geschrieben, dass du wieder clean werden willst. Wenn dir das gelingt, dann kommt auch dein Leben wieder ins Lot, und du wirst wieder Auto fahren dürfen, und es wird dir - nach all dem Ärger, der dir jetzt bevorsteht - mehr Spaß als vorher machen.

Das ist erst einmal vorläufig. Endgültig wird das Fahrverbot dann durch das Gericht nach der Verhandlung ausgesprochen. Ob, und wann du die Erlaubnis wieder bekommst, liegt dann an der wohl fälligen MPU

Dachtichsmir  19.11.2019, 19:58

So ist es.

Grob anhand der Vorwürfe des Ermittlungsverfahrens sehe ich da im schlimmsten Fall momentan ein Straftatverfahren nach § 315c StGB wegen Alkoholkonsum mit erheblichen Ausfallerscheinungen ( Gefährdung des Straßenverkehrs ) auf Dich zukommen. ( zur anderen Auffälligkeit in der BU kann ich ad hoc noch nichts sagen )

Bei fahrlässiger Begehung kann das eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahen nach sich ziehen , die Fahrerlaubnis ist zu entziehen und daf nich voe Ablauf einer Frist zwischen mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren ( je nach Schwere des Falls , der Sachlage und individueller Vorgeschichte ) wiedererteit werden.

In solchen Fällen ist die Antragstellung auf Wiedererteilung mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an die Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens nach Ablauf der gerichtlich verordneten Sperrfrist bei vorheriger Entzugsanordnung gebunden.

Die MPU kannst Du frühestens 3 Monate vor Ablauf der verordneten Sperrfrist auf Antrag absolvieren.

Kurzum : wirst Du verurteilt und wird Dir die FE wegen § 315c StGB tatsächlich entzogen , bekommst Du Deine FE nicht vor mindestens 6 Monaten ( und bestandener MPU ) zurück .

Soweit mal grob auf's absolute Minimum bei einer Verurteilung nach § 315c StGB samt Entzug + MPU - Auflage durch die FSST vereinfacht . ( Die Nebensubstanz dabei noch nicht berücksichtigt )

Du hast nicht nur unter Drogen- und Alkoholkonsum gestanden, sondern bist auch noch motorisiert vor der Polizei geflüchtet und hast andere Menschen gefährdet.

Und wie man aus Deiner verlinkten Frage entnehmen kann, war das nicht das erste Mal, dass Du unter Drogen oder Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen und diesen gefährdet hast.

Ich für meinen Teil hoffe sehr, dass Du Deinen Führerschein nicht zurückbekommst.

catlover69 
Fragesteller
 19.11.2019, 19:53

hoffnung stirbt zuletzt

Noeru  19.11.2019, 19:57
@catlover69

Du bist doch hoffentlich nicht der Meinung, dass Du nichts falsch gemacht hast?

Parhalia2  19.11.2019, 20:38

Ich für meinen Teil hoffe, daß Du als "Junior - Usermod" nie wieder so lapidar und unsachlich auf solch eine Fragestellung antwortest .

Ich für meinen Teil hoffe sehr, dass Du Deinen Führerschein nicht zurückbekommst
Noeru  19.11.2019, 20:44
@Parhalia2

Selbst als Uniormod darf man seine eigenen Meinungen äußern. Wenn Dir meine Antwort nicht gefällt, kannst Du sie gerne melden und die richtigen Moderatoren entscheiden lassen.

Parhalia2  19.11.2019, 23:20
@Noeru

Es ist nur äußerst unangemessen und unangebracht , solch eine Aussage in solch einer Nominierung dahin zu flappen.

Und nein, ich habe Deine Aussage nicht kritisiert um anzuzinken.

Aber dieser ständige Populismus ( eigentlich nur Dein letzter Satz Deiner unvollendeten Einleitung ) nervt ganz einfach nur allgemein hier wegen zunehmend verbreiteter "Meinungsäußerung" hier auf der Plattform .

Ich selbst werde da nicht auf " unschuldig " tun können , und wollen , aber ich fange dann in bestimmten Fragen nicht erst "verheißungsvoll" an, um dann mit solch einem Abschluß - Satz plötzlich gegen die Fragestellung vorzupreschen.

Hättest dann doch gleich ohne "Einleitung" schreiben können :

" hoffentlich nemm sa Dir Dei Flepp'n weg unn gemms ana net wida her .... Du grausliger Missetäter " ...

Meinung, gerade heraus und ohne falsches Geschnörkel ... firty.

Das darfst Du nun für Dich selbst nachzittern lassen und verarbeiten, wie Du meinst. Ich habe ausschließlich DICH angesprochen , und dabei bleibt es in meiner Ansprache von meiner Seite an Dich auch .

( gerade weil ich selbst in manchen Fragen und Diskussionen dann ab und an mal mit einer direkten / harten Meinung "abschließe" )

Deine Einlassung hatte inhaltlich aber einen zu harten Cut zwischen Einleitung und niederschmetternder Abschluß - Phrase innerhalb einer einzigen Antwort .

Hättest Du alleinig Deinen letzten Satz ohne Einleitung hier kund getan, hätte ich darauf sehr wahrscheinlich auch garnicht reagiert.

" Wer absolut frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein " .... und genau ab dem Wurf des ersten Steins beißt sich die Schlange bereits in den eigenen Schwanz . 🤔