Bekomme ich den Waffenschein, mit dieser Begründung?

9 Antworten

Nein NEin NEINNNNNM

Das regt mich mittlerweile auf!!!!!!!!!!!!!!! Jeder fragt dasselbe und niemand lernt. 

ES GIBT KEINEN WAFFENSCHEIN, zumindest bekommst duu den nieee. Du kannst höchstens eine WBK beantragen (Waffenbesitzkarte) und deine Begründung reicht niemals, wir leben hier in Deutschland. 

Ein Grund wäre 3 mal wöchentliches Schießen im Verein oder das du Jäger wärst. 

Selbst wenn deine Chancen gleich null sein sollten die Erlaubnis zu bekommen Waffen zu führen, rate ich dringend davon ab. Wenn du nicht spezifisch dafür ausgebildet bist hast du schnell mal jemanden erschossen und dann geht es für mindestens ein Jahrzehnt in den Knast. 

ES1956  28.01.2016, 20:12

Schon mal von §32StGB gehört?

Digarl  28.01.2016, 20:25
@ES1956

Du verwendest den Artikel falsch! Das gilt nur für angemessene Notwehr und jemanden zu töten gehört in der Regel nicht dazu. whabifan hat hier definitiv recht. Auch wenn 10 Jahre evtl. etwas viel sind. Aber es ist eine Straftat. 

whabifan  28.01.2016, 20:32
@ES1956

10 Jahre ist in der Tat vielleicht ein wenig viel. 

Was deinen Paragraphen angeht:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

habe ich hier mal Absatz 2 reinkopiert. Da steht ganz präzise "die erforderlich ist". Von einer Person bedroht werden rechtfertigt wohl kaum sie mit einer Pistole oder einer gleichwertigen Waffe zu erschiessen. Ich will nur generell warnen, da der Umgang mit Pistolen sehr gefährlich ist. In Filmen sieht das einfach aus, aber was passiert wenn das potentielle Vergewaltigunsopfer eine unbeteiligte Drittperson erschiesst oder schwer verletzt? Der Umgang mit einer Pistole, besonders in einer Notsituation ist sehr kompliziert. Jeder Idiot kann auf dem Schiessstand ein Scheibe treffen. Aber in einer Stresssituation diese richtig einschätzen und dann auch noch mit einer tödlichen Waffe umgehen, das ist für über 99% der Leute dann doch zu viel des guten. Deshalb rate ich einfach davon ab. Jeder soll tun was er will und das Gesetz erlaubt, ich gebe hier nur meinen persönlichen Rat ab. Und von Schusswaffen zur Selbstverteidigung rate ich ab. 

Apfelkind1986  28.01.2016, 21:27
@ES1956

Und ich muss DICH enttäuschen, bei allem gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zum Glück!):

1. Geeignetheit

2. Erforderlichkeit

3. Angemessenheit

Und spätestens beim 2. scheitert es, sonst könnte man ja jeden, der einem ins Gesicht schlägt, einfach erschießen. Wir leben hier nicht in Trump Land.

ES1956  28.01.2016, 22:06
@Apfelkind1986

Schade, ich dachte kurz du verstehst vielleicht was davon aber dann kommt wieder dieser Blödsinn mit der "Verhältnismäßigkeit".

Apfelkind1986  28.01.2016, 22:44
@ES1956

Ja, was für ein Blödsinn, natürlich kann man jeden Räuber einfach wie Vieh abknallen, kein Ding.

Naja, dir viel Spaß im Knast, wenn du dein komisches Rechtsverständnis in die Tat umsetzt.

Im Begriff Notwehr ist die Verhältnismäßigkeit bereits eingebettet, da nur das mildeste zur Verfügung stehende Mittel, um einen unmittelbar stattfindenden Angriff abzuwehren. 

Apfelkind1986  28.01.2016, 22:47
@Apfelkind1986

...als Notwehr gesehen wird. Und somit ist meine erste Aussage vollkommen richtig, denn damit wären wir bei Punkt 2: Erforderlichkeit.

kayo1548  29.01.2016, 03:23
@Apfelkind1986

"Und ich muss DICH enttäuschen, bei allem gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zum Glück!):"

Nein diese gilt nicht;

Verhältnismäßigkeit impliziert eine Güterabwägung die nicht notwendig ist.

Vielmehr geht es um die Erforderlichkeit;

erforderlich ist eine Handlung dann, wenn sie das mildeste erfolgsversprechendste Mittel darstellt das den Angriff beendet.

D.h. man darf das Mittel wählen, dass den Angriff sicher beendet; lediglich bei mehreren gleicherfolgreichen Alternativen muss das objektiv Mildeste gewählt werden.

Und sicher: auch eine Tötung kann im Einzelfall die Kriterien der Notwehr erfüllen

Natürlich nicht pauschal, das ist klar - es hängt halt wie so oft von den Umständen ab.

Digarl  29.01.2016, 16:56
@Apfelkind1986

Stimmt, nur finde ich dein "(zum Glück!)" irgendwie überflüssig. 

Wenn mich jemand wildfremdes zusammenschlagen will, ich habe gar keine Möglichkeit habe mich zu wehren (weil er vlt. im Gegensatz zu mir ein Arnold Schwarzenegger ist) ich aber zufällig einen Spitzen Gegenstand in der Hand habe, warum nicht?

Er hätte es sich selbst zuzuschreiben, ein Gorilla achtet auch nicht auf irgendwelche Gleichberechtigung. (ich vergleiche Menschen sehr gerne mit Affen, da diese im Prinzip vom verhalten her einem Kleinkind ähneln natürlich nicht so aggressiv aber,,,) 

kayo1548  29.01.2016, 18:55
@Digarl

Wenn mich jemand wildfremdes zusammenschlagen will, ich habe gar keine
Möglichkeit habe mich zu wehren (weil er vlt. im Gegensatz zu mir ein
Arnold Schwarzenegger ist) ich aber zufällig einen Spitzen Gegenstand in
der Hand habe, warum nicht?

diese Handlung könnte auch durchaus von Notwehr gedeckt sein

Jounuser  29.01.2016, 23:42
@kayo1548

Das nenne ich mal eine lang Diskussion!

Digarl  30.01.2016, 00:14
@Jounuser

Hier waren mal längere. 

Blade1989  30.01.2016, 14:53

Notwehr setzt keine Tötung voraus und das wäre dann Notwehrexcess ihr Schlaumeier und die Schusswaffe nutzen ist immer das letzte Mittel aber wenn jemand direkt vor dir steht und du die Waffe ziehen willst hast schon 5 mal die Klinge in dein Körper gerammt bekommen.
Als Privatperson bekommt keiner einen Waffenschein davor wirst Security oder Personenschutz einstellen müssen bevor einen Waffenschein bekommen kannst!

Digarl  30.01.2016, 18:44
@Blade1989

Selbst dieser wäre dann aber nur für die Zeit während der Schicht. 

Wenn ich eine Waffe ungesichert unmittelbar am Körper trage, kann ich auch direkt schießen. Ist meine Hand in der Hosentasche kann ich Schießen ohne sie zu ziehen, dann hab ich halt ein Loch in der Hose, mein Gegner aber eins in der Hüfte. Also es geht schon. 

Eine Pistole ist eine distanzwaffe und somit zu umständlich um sich bei einer Vergewaltigung zu wehren. Am besten sind Nahkampfwaffen bzw. -Abwehrmittel wie ein Totschläger(klingt schlimmer als es ist), Pfefferspray, oder zur NOT ein Messer.

ES1956  28.01.2016, 20:09

Totschläger klingt nicht nur schlimm - - ist auch verboten. Und zwar nicht nur das Führen sondern bereits der Besitz (Straftat).

AlfredBrenner  29.01.2016, 14:32

Ich meine einfach nur eine kleine Eisenstange. ich nenne das nur so umgangssprachlich

Guten Abend,

Du wirst keinen Waffenschein, mit der Begründung bekommen. Weil der Waffenschein die Erlaubnis ist eine Scharfe Schusswaffe in der Öffentlichkeit Führen zu dürfen. (Keine Besitz oder Erwerbserlaubnis)

Diese Erlaubnis wird nur für Personen gewährt, die Gefährdeter als die Allgemeinheit sind und dies durch eine Schusswaffe gelindert werden kann. Diese Erlaubnis bekommen: Wenige Stark gefährdete Juweliere, Gefährdete Politiker, Geldtransportfahrer o.ä.

Du kannst einen Kleinen Waffenschein beantragen, der zum Führen von Schreckschusswaffen und Gaswaffen erlaubt. (Die Waffen, müssen ein PTB Zeichen aufweisen) Der kostet ca. 50-60 Euro, keine Vorstrafen dürfen Vorhanden sein. Der ist unter diesen Voraussetzungen problemlos zu bekommen.

Sonst kannst du auch dir einen Elektroschocker (Mit PTB Zeichen) Kaufen.

Oder ein CS-Gasspray.

Hoffe ich konnte dir Helfen.

Hideaway  28.01.2016, 19:38

Sonst kannst du auch dir einen Elektroschocker (Mit PTB Zeichen) Kaufen

Wobei auch einer ohne Prüfzeichen einen Angreifer aus den Schuhen katapultieren kann. Aber wir wollen ja auch in der Notwehr immer korrekt bleiben :-)

Bluttod20  28.01.2016, 20:47
@Hideaway

Ich würde auch lieber einen Air Taser, zu Verteidigung in Deutschland benutzen, aber dank dem Gesetz unterstehen die dort einem Führungsverbot und Besitzverbot. Muss den dann leider immer hier in Wien lassen ;) 

kaufi  28.01.2016, 19:39

Hab mal quatsch mit Elektroschocker gemacht und mich (aber auch Andere) würde das nicht außer Gefecht setzen......finde Wadenkrampf schlimmer :-D

CS-Gas......leider auch nicht das Wahre, aber Pfefferspray soll laut hörensagen Wunder wirken......

whabifan  28.01.2016, 19:48
@kaufi

CS Gas ist effektiver als Pfefferspray, da man gegen CS Gas keine Resitenz antrainieren kann. Richtige Elektroschocker hauen dich aus den Schuhen. Die Elektroschoker die von der Polizei und ab und zu auch vom Militärverwendet werden tun sicher mehr weh als ein Wadenkrampf;)

Nicht dein Ernst, oder? Einen Waffenschein zum Führen von Schußwaffen bekommt man unter den von dir genannten Vorraussetzungen zu 1000%iger Sicherheit nicht. Du müßtest sehr weit als über das normale Maß hinaus gefährdeter sein als jeder andere Bürger in Deutschland und die Schußwaffe muß das einzige Mittel sein um diese Gefährdung konkret herabzusetzen.

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuß und Signalwaffen mit PTB-Zulassung. Den kannst Du bekommen, aber die Dinger taugen soviel zur Selbstverteidigung wie ein Kanister voll Benzin zum Feuerlöschen.