Bekomme ich bei einer sperrzeit von ALG1 vielleicht Hartz4?
Ich habe einen Aufhebungsvertrag erhalten. Meine Frage bekomme ich jetzt Hartz4 wenn die mir eine Sperrzeit beim Arbeitlosengeld geben?
10 Antworten
Nein - bei einer Sperre wirst Du gar nichts erhalten. Wenn Du keine Ersparnisse hast, kannst Du einen Vorschuss erhalten, der anschließend mit dem Alg 1 verrechnet wird, d. h. es wird monatlich ein Betrag abgezogen, bis der Vorschuss abbezahlt ist.
Richtig - meine Antwort war falsch. Tatsächlich wird Alg 2 gekürzt: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html
oh eine Einsicht. Selten hier. Danke :)
Ich gebe mein Bestes - aber jeder kann sich mal irren.
Die Sperre soll eine Strafe sein, in der Zeit bekommt man gar nichts, auch kein Hartz4. Erst danach bekommst du wieder ganz normal ALG1 bzw. ALG2
Ganz auf Null kann man niemanden setzen. es sei denn der Unterhalt ist anderweitig gesichert.
"Ganz auf Null kann man niemanden setzen." - aber genau das machen doch die Jobcenter mit den "Kunden", die eine 100 % Sanktion bekommen, was bedeutet: Hunger, Obdachlosigkeit, keine Krankenkasse!
Ja. Je nachdem wie lange die Sperre ist. Allerdings bekommst du dann weniger Hartz 4 wg. deiner Sperre.
sry , aber das ist Unsinn....
nein das ist richtig. Von irgendwas muss man leben. Wie hoch die Sanktion wg. der Sperre ist, ist allerdings immer unterschiedlich.
Wenn du beim AlG 1 eine Sperrzeit hast, bekommst du zwar Hartz IV, man kann dich schließlich nicht verhungern lassen. Das ist aber ein darlehen, das, mit den weiteren Zahlungen verrechnet wird. Sonst bräuchte man dir ja keine Sperre geben. Wo läge da der Sinn und Lerneffekt?
nein, auch beim antrag auf alg2 setzt eine sperre ein, bedingt durch den auflösungsvertrag.
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