Sperrzeit bei ALG1, bekomme ich dann ALG 2?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Sperrzeit wegen versicherungswidrigem Verhalten im Alg1 bedeutet eine Sanktion im Alg2. Die Sanktion beträgt, abhängig vom Alter, entweder 30% oder 100% auf die Regelleistung.
Ob du überhaupt Alg2-Ansppruch hast, hängt davon ab, ob du hilfebedürftig bist.
Auf jeden Fall musst / solltest du einen Alg2-Antrag stellen - am Besten noch heute -, wenn du glaubst, einen Anspruch zu haben.

VirtualSelf  26.01.2012, 22:59

Angesichts der zahlreichen falschen Kommentare hier, von Leuten, die sich in der Materie nicht auskennen:

Nochmals galsklar: eine Sperrzeit im Alg1 wegen versicherungswidrigem Verhalten, bedeutet nicht - ich betone: nicht!! -, dass du keinen Alg2-Anspruch hast.
Der Anspruch besteht, insweit du hilfebedürftig bist, weil du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht decken kannst.

Allerdings bedeutet eine Sperrzeit im Alg1 - abgesehen von der Sperrzeit wegen Meldeversäumnis-, dass du keinen vollen Alg2-Anspruch hast, da eben oben erwähnte Sanktionen greifen.

Du bekommst gar kein Geld, weil du ja deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast. Evtl. kannst du ja mal wegen einem Vorschuss fragen.......

stonestar110 
Fragesteller
 26.01.2012, 06:14

gar kein geld würde heißen, dass ich mittellos sein würde und das ist laut gesetzt verboten, aus welchem grund auch immer.

HeidivonErbse  26.01.2012, 06:34
@stonestar110

Warum sollte dir was gesetzlich zustehen, wenn du selber schuld an deiner Misere bist?

Wolke286  26.01.2012, 06:46
@stonestar110

Soll der Staat auch noch Leute unterstützen, die meinen, mal eben ein paar Tage auf der Arbeit unentschuldigt fehlen? Du bist nicht mehr in der Schule, wo man sich das evtl. erlauben kann. Das Leben ist kein Wunschkonzert! Du machst es dir sehr einfach. Och, ich habe keine Lust arbeiten zu gehen, bleibe zu Hause und Geld bekomme ich dann doch irgendwie. Du hättest vorher mal über dein Verhalten nachdenken sollen und nicht jetzt dumm aus der Wäsche gucken.

HeidivonErbse  26.01.2012, 06:59
@Wolke286

Genau, ich kann Wolke286 nur zustimmen!

stonestar110 
Fragesteller
 26.01.2012, 07:03
@HeidivonErbse

es gab gründe für das fehlen und zwar war meine mutter krank und ich habe um sonderurlaub telefonisch gebeten, der mir genehmigt wurde und dann hatte ich ein paar tage später die kündigung.

ich mache mir gar nichts einfach. 3 montae kein geld heißt, drei monate keine miete bezahlen, drei monate kein essen - ich habe keine rücklagen, das wäre mein finanzieller ruin und ich werde aus der wohnung geschmissen.

sowas wünsche ich niemanden, egal bei welcher vorgeschichte und dein verhalten zeigt nur wie kaltherzig du bist.

Wolke286  28.01.2012, 14:49
@stonestar110

Weißt du, bei wie vielen die Mütter, Väter oder Kinder krank sind? Von Sonderurlaub hattest du nichts geschrieben. Außerdem lässt man sich so etwas schriftlich geben. Wenn du wegen deiner Mutter gefehlt hast, dann kann ja deine Mutter finanziell einspringen. Mag sein, dass sich das kaltherzig anhört, aber ich habe auch meine Gründe. Nur bin ich nicht kaltherzig, im Gegenteil. Aber ich kann so ein Verhalten auch nicht unterstützen wie du es an den Tag legst. Wenn das jeder machen würde, dann wäre Deutschland ganz am Ende.

Manche kucken vor dem Posten noch in einen Text, wenn sie wenig Ahnung haben. Ich fand spontan für ALG II unter 25 Jahren in http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html:

SGB II § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen "(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig."

§ 22 heißt Miete und Heizung. Die fallen erst flach "Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31"! Mutter muss sich also keine Sorgen machen - Miete und Heizung werden per ALG II bezahlt, so lange das ALG I gesperrt ist.

Zudem kann bzw. muss es Lebensmittelscheine geben für den U25er, damit er Muttern nicht den Kühlschrank leer futtert (= kann!) bzw. seinen minderjährigen Geschwistern die Butter vom Brot (= muss!):

"(3) Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Der Träger hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben." (ebenda)

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Nicht übersehen sollte man, dass das gesamte ALG II inklusive Lebensmittelscheine zurückgefordert werden kann nach SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten:

"(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs ist abzusehen, soweit sie eine Härte bedeuten würde."

PPS. Ob die Pflege der kranken Mutter ein wichtiger Grund für eine Entlassung ist und ob einem das Telefonat geglaubt wird, entscheidet im Streitfall gegen die Firma das angerufene Arbeitsgericht. Über die Sperrzeit des ALG I und über die Absenkung des ALG II und über dessen Rückzahlungspflicht entscheidet im Streitfall zunächst die angeschriebene Widerspruchsstelle des jeweiligen Amtes und danach das angerufene Sozialgericht,

Das würde ja keinen Sinn machen, Sanktionen sollen ja wehtun. Also nein, Du bekommst in der Zeit eher kein ALG2. Aber es gibt ein Übergangsgeld (weiss nicht ganz wie das heisst) was dann auf das ALG1 wieder angrerechnet wird hinterher.

Aber: Du wirst doch nicht das ganze erarbeitete Geld ausgegeben haben? Irgendwie hat man doch immer etwas auf der hohen Kante... Leih Dir was von Deinen Eltern, egal, Du weisst jetzt, dass Du nie wieder bei einer Arbeit unentschuldigt fehlst (sorry aber wie dumm muss man eigentlich sein....).

stonestar110 
Fragesteller
 26.01.2012, 07:04

ich habe bei einer zeitarbeitsfirma gearbeitet. da gibt es keine rücklagen, das reicht gerade so fürs leben.

Jessi779  26.01.2012, 07:08
@stonestar110

Oh, sch*** Zeitarbeitsfirmen sag ich nur...

Trotzdem: unentschuldigtes Fehlen führt zur fristlosen Kündigung und das wird mit Sanktionen belegt. Wie gesagt: beantrag das Übergangsgeld (oder wie das heisst, also für Mittellose). Sprech mit Deiner Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt darüber.

Ich finde das aber total wiedersprüchig von der arge wenn mir gesagt wird ich bekomme eine sperrzeit für alg1 von 3 monaten und muss für diese sperrzeit dann alg2 beantragen is logisch aber wenn ich dann das alg2 auch noch gesperrt bekomm is das unlogisch man wird doch schon bestraft wenn man die sperre des alg 1 bekommt oder sehe ich das falsch ?