Alg1: Bekommt man während der Sperrzeit Vermittlungsangebote?

4 Antworten

Natürlich. Eine Sperrzeit setzt deine Pflichten gegeüber der Agentur für Arbeit nicht aus. Du musst jede Möglichkeit wahrnehmen und die Arbeitslosigkeit zu beenden. Kommst du deinen Pflichten nicht nach und bewirbst dich nicht, können weitere Sperrzeiten folgen. Zum einen wg. Ablehnung einer Arbeitsstelle und/oder fehlenden Eigenbemühungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bekommt während einer ALG II Sanktion Vermittlungsangebote? In beiden Fällen ist die Antwort ja. Den schließlich soll man sich aus dem ALG I bzw. ALG II herauslösen und wieder eine Arbeit aufnehmen.

Gerade dann wirst du gehäuft Stellenangebote bekommen, oder zumindest eine Maßnahme an der du teilnehmen solltest, wenn du keine weitere Sperrzeit haben möchtest, es sei denn du kannst einen wichtigen Grund für deine Ablehnung nennen und ggf.belegen !

Ich kenne mich nicht aus. Aber das wäre doch widersinnig. Ziel ist, Dich unabhängig von Sperrzeit wieder in Arbeit zu bringen.