ALG 1 Sperrzeit aufgehoben durch neue Arbeitsstelle?

3 Antworten

Wenn du deine Beschäftigung innerhalb deiner Sperrzeit von 12 Wochen wieder verlieren würdest,dann setzt die verbleibende Sperrzeit ein !

Du musst dann also nach 4 Wochen Sperre min. 8 Wochen beschäftigt gewesen sein,dann hast du wieder Anspruch auf die zuvor erworbenen Leistungen,abzüglich der 12 Wochen Sperre,also dann noch 9 Monat bzw. 270 Tage.

siegridzins  04.01.2016, 15:10

Danke 

Wenn Du mindestens 3 Monate oder länger in Arbeit bleibst, so existiert auch der Sperrgrund nicht mehr akut. Die Reduktion Deines vormaligen Leistungsanspruches ( Anspruchsdauer ) bleibt aber in Zeitdauer der Sanktionierung. Sprich : hattest Du ursprünglich 12 Monate Anspruch, so reduziert sich Dieser dennoch um 12 Wochen durch die ursprünglich verhängte Sperre.

siegridzins  04.01.2016, 15:08

Danke 

Die Rest-Sperrzeit bleibt. Sie bezieht sich auf den erworbenen Anspruch.