ALG 1 Sperrzeit aufgehoben durch neue Arbeitsstelle?
Hallo zusammen, ich habe eine ALG1 Sperrzeit von 12 Wochen, wovon mittlerweile 4 um sind.
Angenommen ich würde jetzt eine neue Stelle bekommen und innerhalb der Probezeit vom Arbeitgeber gekündigt werden. Würde die Sperrfrist durch die Kündigung vom Arbeitgeber dann entfallen oder hätte ich dann noch 8 Wochen Rest-Sperrzeit bis ich ALG1 erhalte ?
Danke im Vorraus
3 Antworten
Wenn du deine Beschäftigung innerhalb deiner Sperrzeit von 12 Wochen wieder verlieren würdest,dann setzt die verbleibende Sperrzeit ein !
Du musst dann also nach 4 Wochen Sperre min. 8 Wochen beschäftigt gewesen sein,dann hast du wieder Anspruch auf die zuvor erworbenen Leistungen,abzüglich der 12 Wochen Sperre,also dann noch 9 Monat bzw. 270 Tage.
Danke
Wenn Du mindestens 3 Monate oder länger in Arbeit bleibst, so existiert auch der Sperrgrund nicht mehr akut. Die Reduktion Deines vormaligen Leistungsanspruches ( Anspruchsdauer ) bleibt aber in Zeitdauer der Sanktionierung. Sprich : hattest Du ursprünglich 12 Monate Anspruch, so reduziert sich Dieser dennoch um 12 Wochen durch die ursprünglich verhängte Sperre.
Gerne geschehen.
Die Rest-Sperrzeit bleibt. Sie bezieht sich auf den erworbenen Anspruch.
Danke