Bekomme auf mein pflichtanteil vom Erbe noch Zinsen und wie muss ich die Zinsen verteuern und wie hoch wird es ca versteuert?

5 Antworten

Die Zinsen musst du versteuern. Wie hoch sind denn die Zinseinkünfte? Ab wann kannst du die geltend machen?

Das ERbe ist als Kind in dieser Größenordnung Steuerfrei.

Saaarinchen 
Fragesteller
 10.01.2018, 15:53

Wie hoch weiß ich nicht genau. Diese 5% übern Basiszins steht im Urteil. Bis zur Ausschüttung kann es noch dauern. Müssen erst das Haus Zwangsversteigern lassen, denke ich.

webya  10.01.2018, 15:55
@Saaarinchen

wie hoch ist denn das Pflichtteil und ab wann bekommst du die Zinsen?

Mir wurde gesagt ich müsse nur steuern auf die Zinsen zahlen.

Stimmt: Verzugszinsen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß EStG § 20 (1) Ziffer 7 steuerpflichtig.

Dein Pflichtteil wäre unterhalb deines Freibetrages, hier wohl aus Nachlass deines Vaters i. H. v. 400.000 EUR, erbschaftssteuerfrei.

G imager761

Saaarinchen 
Fragesteller
 20.02.2018, 19:37

Ok danke , aber wird das nicht auch über die Jahre aufgerechnet? Oder ist es egal wie lange man wartet. Finde ich echt doof da ich damals davon ein Haus Anzahlen hätte können und heute vielleicht fast fertig sein könnte. Heute nicht mehr bezahlbar und was da an Verzugszinsen drauf geht ist ja ein Witz. Wenn man dann noch 25% davon an den Staat geben muss. Aber da muss ich wohl durch. Bin gespannt wie lange nun die Zwangsversteigerung dauert.

Das Erbe ist steuerfrei, da du das Kind bist und einen Freibetrag von 400.000,-- Euro hast. Die Zinsen müssen mit 25% versteuert werden- wie Kapitalertragssteuern.

Saaarinchen 
Fragesteller
 10.01.2018, 15:51

Ok danke. Sowas gemeines. Da de Zinsen in 12 Jahren entstanden sind.

Zuerst mal musst du für das Erbe Steuern zahlen. Hier gibt es einen Freibetrag, der wiederum davon abhängig ist, welches Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser bestand. Kann also hier nicht pauschal beantwortet werden.

Für die Zinsen musst du eine Abgeltungssteuer zahlen. Diese beträgt nach Abzug des Freibetrages 25% aller Zinseinkünfte.

Die Zinseinküfte müssen auf der Steuererklärung angegeben werden. Solltest du diese Zinsen direkt von einer deutschen Bank als Zinsen deklariert bekommen, wird die Steuer gleich abgezogen.

Saaarinchen 
Fragesteller
 09.01.2018, 06:55

Bin das Kind und bekomme keine 150.000,- Euro mit Zinsen über die Jahre.

DerCaveman  09.01.2018, 08:10
@Saaarinchen

Dann faellt keine Erbschaftssteuer an sondern lediglich Kapitalertragssteuer auf die Zinsen.

jofischi  09.01.2018, 14:12
@Saaarinchen

in diesem Fall ist die Summe der reinen Erbschaft steuerfrei. Für die Zinsen musst du aber Steuern zahlen.

Saaarinchen 
Fragesteller
 09.01.2018, 15:35
@jofischi

Finde ich echt unfair da ich 12 Jahre drauf warten und kämpfen musste und dann bekommt man etwas Zinsen drauf und die muss man auch wieder zum Teil abgeben. Hätte ich es früher bekommen hätte ich es in ein Haus stecken können oder so, heute ist nix mehr bezahlbar. Ärgerlich und irgendwie unfair. Wird das nicht auf die Jahre gezählt der Freibetrag? Vielleicht ist es dann ja nicht so viel.

Du bekommst gar nichts, denn es ist längst verjährt

Saaarinchen 
Fragesteller
 09.01.2018, 06:58

Blödsinn, denn ich habe um den Pflichtteil geklagt seit 12 Jahren , somit steht es mir auch zu! Mein Halbbruder hat mich nur nicht ausgezahlt und sich nicht gekümmert und nun gibt’s ein Urteil mit Summe und Zinsen.

Paulina42  09.01.2018, 07:10

Du hast 12 Jahre um den Pflichtteil geklagt?  Das ist ja unglaublich! Üblicherweise ist das ein Vorgang von 1-2 Jahren.

Saaarinchen 
Fragesteller
 09.01.2018, 15:26

Ja leider hat es so lange gedauert weil er keine Auskünfte gegeben hat und damit immer wieder durch gekommen ist, es gab Gerichtsvollzieher, Haftbefehle uvm. Wenn keine Summe feststeht, kann man nichts einklagen, daher mussten wir dann irgendwie ein Summe bekommen. Naja davon mal ab das die Gerichte in den Großstädten keine Kapazitäten haben und andere Fälle immer vorgehen , dauert das mal schnell ein Jahr bis man Termine bekommt. Da ein Gutachter zu teuer war und ich aus gesundheitlichen Gründen nicht so viel Geld verdienen kann, habe ich nach sehe vielen Telefonaten, mich mit ihm schriftlichen auf eine Summe geeinigt und bis wann diese zu zahlen ist. Was er natürlich nicht getan hat. Nun gibt’s das Urteil und wir können endlich Vollstrecken. Es gibt zum Glück ein Haus, wo nun die Schuld ins Grundbuch eingetragen wurde, nun warten wir auf die Zwangsversteigerung die dieses Jahr über die Bühne gehen soll. Bin gespannt.