Beim Hauptwasseranschluss ist wer Zuständig bis zur Wasseruhr?

2 Antworten

Das dürfte bundesweit recht uneinheitlich geregelt sein. Hier in HH beauftragen die Hauseigentümer einen Unternehmer mit der Verlegung von der Absperrung an der Straße (die von den Wasserwerken "gesetzt" wird) bis zur Wasseruhr im Haus. Wobei die Wasserwerke (zumindest stichprobenartig) die Arbeiten dieser konzessionierten Fachbetriebe überwachen. In anderen Bundesländern, bzw. Kommunen habe ich schon andere Lösungen erlebt, z.B. dass die Stadtwerke XYZ sowohl Wasser, Abwasser, Gas und Strom bis ins Gebäude legen und ab "Übergabestelle" (z.B. Wasseruhr) die Fachhandwerker zuständig sind......