Bei der Berechnung Witwenrente wird da das Kindergeld im Bruttoverdienst mitberechnet?

1 Antwort

Die Witwenrente richtet sich ausschließlich nach dem Rentenanspruch des Verstorbenen.(60%) Bei der Anrechnung eigenen Einkommens bleibt das Kindergeld unberücksichtigt. Außerdem erhalten die Kinder je 10 % Halbwaisenrente.