wird halbwaisenrente und kindergeld von der arge und nochmal von der unterhaltsvorschusskasse berech

4 Antworten

Es spielt keine Rolle, solange die ARGE njur den tatsächlich geleisteten Unterhaltsvorschuss anrechnet, da alle drei Leistungen - Kindergeld, Halbwaisenrente und Unterhaltsvorschuss - auf den H4-Bedarf der Kinder anrechenbar sind.

jojo2309 
Fragesteller
 19.01.2011, 14:08

die arge berechnet kindergeld, waisenrente und die 35 € der vorschusskasse. die vorschusskasse berechnet waisenrente und kindergeld.

VirtualSelf  19.01.2011, 14:14
@jojo2309

Ist also alles in Ordnung.

Sehe ich das richtig, dass der Vater des Kleinen nicht mehr lebt? Dann bekommst du für ihn Halbwaisenrente und keinen Unterhaltsvorschuss. Dann ist da auf jeden Fall was falsch. Geh damit zur Arge.

jojo2309 
Fragesteller
 19.01.2011, 13:51

die berechnung sieht so aus: höhe unterhaltsvorschuss ca. 320 € abgezogen wird k-geld 184,-€ und die rente gerundet 95,- €. die vorschusskasse zahlt mit den rest von gerundet 35 €. steht auch alles in dem argebescheid. d.h. die arge berechnet k-geld, halwaisenrente und die 35,- € der vorschusskasse

jojo2309 
Fragesteller
 19.01.2011, 14:01
@jojo2309

ach ja, ist mir gerade eingefallen. als ich bei der vorschusskasse einmal anrief und erklärte das die rente von der arge angerechnet wird, sagte man mir ganz kurz und leise: die arge dürfte die rente nicht anrechnen. danach suchte ich dann infos im internet. aber auch da gehen die meinungen auseinander. einmal ja einmal nein. gefunden habe ich aber: Grundrente für Witwen und Waisen (Hinterbliebenenrente) nach dem Bundesversorgungsgesetz werden gemäß Handlungsanweisung der BA zu § 11 SGB II lt. RZ 11.34 nicht angerechnet. Ob das richtig ist ???

VirtualSelf  19.01.2011, 14:02
@jojo2309

Ist korrekt: ca. 320 EUR unterhaltsvorschuss wären anrechenbar; nun rechnet die ARGE 35 + 184 + 95 an ... ist also unterm Strich Bananane ..

jojo2309 
Fragesteller
 19.01.2011, 14:06
@VirtualSelf

ja, die anrechnung ist ja auch ok, aber von 2 stellen?

Für den 3-Jährigen bekommst du längsten 72 Monate lang Unterhaltsvorschuss. Wie schon der Name sagt, leistet diese Behörde nur einen Vorschuss. Insgesamt bekommst du für das Kind nur einmal Geld.

leider ja, ist mir vor ein paar Jahren auch Aufgefallen und habe es damals no dem Sozialamt gemeldet, doch da kam nur ein Schulterzucken. Fand es auch nicht korrekt. Bin aber nicht gegen angekommen.