Wieviel darf man monatlich dazu verdienen, bei einer "großen Witwenrente"?

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Bei der Einkommensanrechnung gibt es Freibeträge.

Das sind 725 Euro plus 153 Euro pro Kind.

Das sind dann ca 1031 Euro.

Da man von deinem Bruttoeinkommen fiktiv 40% abzieht um an das Nettoeinkommen zu kommen, sind die 1031 Euro 60% des Einkommens.

1031: 60 x 100= ca 1718

Bei einem Brutto von bis zu 1718 Euro wird die Rente also nicht gekürzt.

Ich kann aber nicht dazu raten, "nur" wegen der Witwenrente weniger zu verdienen. Denn es ist nicht gesagt, dass du Witwe bleibst und deshalb solltest du auch an den Aufbau deiner eigenen Altersvorsorge denken.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/03_leistungen/04_rente_hinterbliebene/rente_allg_einkommensanrechnug/rente_einkommensan_%20witwenrente.html?nn=34338

Die Höhe der Witwenrente oder Rente ist nicht maßgeblich. Du darfst 400 euro hinzuverdienen. was darüber hinausgeht, wird komplett versteuert, also mit den 400 euro zusammen.

Mein herzliches Beileid noch.

danke

Das ist Quatsch. Die Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. 400 €-Job hätte damit gar nichts zu tun. Der wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert.

Das mag bei einer Altersrente stimmen, mit der Witwenrente hat es aber nichts zu tun.

Übrigens muss man Minijobs nur versteuern, wenn der Arbeitgeber keine pauschale Steuer dafür zahlt. Und das ist sehr selten.

Bei einer Arbeitnehmerin wird zunächst pauschal 40% vom Bruttoeinkommen, dann werden die momentan gültigen Freibeträge für die Witwe (725,21€) und jeweils für ein Kind (153,83€) abgezogen. Beispiel: 1900€ -brutto ./. 40% (pauschaler Abzug bei Lohn = 760,00) = 1140,00 ./. Freibetrag 725,21 (Witwe) ./. 307,66€ (Freibetrag für 2 Kinder) = 107,13€ davon 40% = 42,85€

Witwenrente z.B. 600,00 ./. 42,85€ = 557,15€ Brutto-Witwenrente ./. Sozialbeiträge = Auszahlungsbetrag.

Bei Anrechnung von zwei Kinderfreibeträge kann ohne Kürzung der Witwenrente ca. 1700€ Brutto verdient werden. Ohne die Kinderfreibeträge wäre der rentenunschädliche Verdienst ca. 1200 brutto sowie bei einem Kinderfreibetrag ca. 1450 brutto. Die pauschalierten Abzüge sind u.a. für Versorgungsbezieher u. Rentner (z.B. Erwerbs-minderungsrentenbezieher) unterschiedlich. Die Freibeträge für die Kinder gelten solange, wie diese eine Halbwaisenrente beziehen.

Ich habe auch 2 Kinder mit Waisenrente und auch große Witwenrente.Ich hatte 1600.-Brutto und bekam meine Rente trotzdem ohne Abzüge.Es wird erst dann abgezogen wenn die Kinder selbst verdienen.Befrage dich doch mal bei der Rentenberatung.Sie haben in jeden größeren Ort 1 mal monatlich Sprechtag.Kannst mir gerne mal über ein Kompliment schreiben oder über Freundschaft könnten wir auch mailen.L.G.

Hast du schon einen rentenbescheid vorliegen? dann guck mal auf die Anlage: Hinzuverdienstgrenzen. Die Waisenrenten spielen dafür keine Rolle. Die sind ja für die Waisen. Mfg

Waisenrentenberechtigte Kinder sind schon interessant, weil sie den Freibetrag erhöhen.

@Lissa

Ok. Ich meinte die Renten der Kinder. udn so genau wie du das vorrechnest, hab ich die Zahlen immer nicht im Kopf. :-)

@ichhierundda

Ich muss die Zahlen auch jedes Mal neu suchen ;-)