Bei den Zivilstand gibt es folgende Optionen: verwitwet, geschieden, verheiratet und geschieden, gibt es auch ein ''getrennt''?
5 Antworten
In Deutschland gibt es folgende 8 Arten von Familienstand:
ledig, verpartnert, verheiratet, Ehegatte für tot erklärt, verwitwet, geschieden, Ehe aufgehoben, Ehe für nichtig erklärt;
"verlobt" ist kein Familienstand, da dies ohne staatliche Mitwirkung erfolgt.
"getrennt lebend" wird nur im Steuerrecht und im Ehescheidungsverfahren angewandt.
Ist die Ehe durch ein ausländisches Gericht geschieden worden, gilt der deutsche Partner hier so lange immer noch als verheiratet, solange die Ehescheidung nicht durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts anerkannt wurde.
Das ist durchaus möglich, auch bei anderen Gelegenheiten, wenn es bei Eheleuten um die Ermittlung von (Gesamt-)Einkommen geht. Dennoch ist "dauernd getrennt lebend" keine eigene Familienstandsbezeichnung im standesamtlichen Sinne, weil es sich im Vergleich zu "verheiratet" nichts geändert hat.
Getrennt - von was oder wem?
Vom Ehepartner - das würde dann nichts am Status des verheiratetseins ändern.
es gibt noch ledig oder alleinstehend und das ist man dann ja auch, wenn man getrennt lebt.
verheiratete, die getrennt leben, sind immer noch verheiratet
Es gibt auch noch ein ledig und ein verpartnert ...
oh ups
Bei mir steht "Untreu" .
:-) bei mir steht flexibel
Dauernd getrennt lebend wird wenn ich mich recht erinnere aber auch bei Baföganträgen erfragt