Behinderten Parkplatz Strafzettel obwohl Ausweis da?
Ein Kollege mit Behindertenausweis, hat den Wagen meines Vaters gefahren und mich zur Schule gebracht. Er hat laut seiner Aussage nur kurz auf dem behinderten Parkplatz geparkt und war dann in der Stadt unterwegs um paar Sachen Zu erledigen, nachher wollte er mich abholen. Als er mich abholen kam hatte er gleich auch den Strafzettel an Board. Satte 35€ er meinte zu mir es sei kein Problem das lasse sich klären weil er ja besagte Fahrer war. Aber muss man sowas nicht im Wagen ersichtlich machen? Kann ich das noch klären oder wars das jetzt und ich muss wirklich Blechen ???
3 Antworten
Wenn er den Ausweis nicht vorne ausgelegt hatte woher soll die Politesse/ Ordnungsamt denn wissen das derjenige auch berechtigt ist das zu parken?
Ist nicht meine Frage.
Ist ja eigentlich erklärt. Nochmal: Wenn kein Ausweis da liegt geht derjenige davon aus das er nicht berechtigt ist dort zu parken. Also ist das Knöllchen auch berechtigt. Danach noch zu sagen das ein ,,Behinderter " das Fahrzeug geführt hat, zumal er auch nicht der Halter ist, scheint ausweglos. Könnte ja dann jeder sagen .
Das nachträgliche vorlegen des Ausweises nützt überhaupt nichts. Er muss beim Parken auf dem Behindertenparkplatz sichtbar im Fahrzeug platziert werden.
Ja, auch dann. Der Ausweis muss im Fahrzeug sichtbar angebracht sein.
Sonst könnte ja jeder, der einen Behinderten im Bekanntenkreis hat, dort parken.
Auch ein Behindertenausweis berechtigt nicht einen Behindertenparkplatz zu nutzen. Im Fahrzeug muss ein entsprechender Behindertenparkausweis sichtbar vorhanden sein. Ein Schwerbehindertenausweis reicht nicht. Das Verwarnungsgeld wird also zu Recht erhoben.
Er hat einen behindertenparkausweis.
Dann muss er ihn gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.
Auch wenn der alte Mann das mit meinem Auto gemacht hat?? Das ist nicht dein ernst. Auch wenn ich der Polizei sage ich wars nicht die da geparkt hatte??