Strafzettel Amsterdam auf Behindertenparkplatz trotz Ausweis
Hallo miteinander,
ich war im Juli mit meinem Assistent für ein paar Tage in Amsterdam mit meinem Auto. Da ich selber wegen meiner Behinderung nicht fahren kann hat mich mein Assistent vor dem Hostel abgesetzt und mein Auto ein paar Straßen weiter auf ein gekennzeichneten Behindertenparkplatz geparkt. Als wir 2 Tage später mein Auto geholt haben, klebten 2 Knöllchen a 56 € an meiner Scheibe trotz internationalen Behindertenparkausweis. Im August kamen dann 3 Briefe mit jeweils 56€ die ich ignoriert habe zumal auch 3 verschiedene Adressen auf denen ich geparkt haben soll standen und ich nur 2 auf der Windschutzscheibe hatte.
Nun habe ich wieder Post bekommen, diesesmal 3 grüne Umschläge mit a 64€, ich dachte mir ich schreib ein Wiederspruch da erstens ich nicht gefahren bin und zweitens mein Auto auch nur auf ein Parkplatz stand. Jetzt verlangen die doch tatsache diesen auf holländisch?!
Was soll ich jetzt tun?
Zahlen werde ich auf kein Fall da ich nicht gefahren bin und auch nicht selber kann doch kann ich deswegen hier in Deutschland probleme bekommen?
Lg Oli
2 Antworten
gehe doch mal zur Fahrschule und frag dort nach, oder Ordnungsamt, und Polizei für fahrenden Verkehr
Der Behindertenausweis berechtigt Dich nur auf dem Behindertenparkplatz zu parken, wenn Du selber gefahren bist. Da dies nicht der Fall ist, ist der Strafzettel hundertprozentig berechtigt. Denn damit hat eine Nichtbehinderter auf dem Behindertenparkplatz geparkt. Da könnte ja jeder der einen Behinderten irgendwo hingefahren hat, auf dem Behindertenparkplatz parken. Genau dies ist aber unzulässig. Zahle schnellstens, denn sonst wird das Strafverfahren in Deutschland verfolgt. Dann wird es richtig teuer.
Das Problem ist das du in den Niederlande auch als Inhaber eines Behindertenparkausweis meist Parkgebühr zahlen musst. Im übrigen gebe ich petebe recht, dein Assistent durfte das Fahrzeug nicht einfach auf einem Behindertenparkplatz abstellen, die Fahrt diente nicht mehr deinem Transport sonder nur der Parkplatzsuche, dein Assistent hätte das Fahrzeug auf einem normalen Parkplatz abstellen müssen. Etwas anders wäre es gewesen wenn du dabei gewesen wärst. Sieh es mal so dien Assistent ist gut zu Fuß ihm ist zu zu muten ein Paar Meter zu gehen. Woltest du das Fahrzeug nutzen hätte er es ja sowies wieder holen können. Denk mal darüber nach warum es Behindertenparkplätze gibt, es geht darum dem Menschen mit Behinderung das leben zu erleichtern nicht seinem Fahrer. Im übrigen ist wie bei uns auch auf ein Behindertenparkplatz kein Dauerparken erlaubt, spätestens nach 24 Stunden ist schluss. Ich habe auch einen solchen Parkausweis und ehrlich gesagt gibt es von den Parkplätzen schon wenig und nicht alle Berechtigten haben das Glück wie du einen Fahrer zu haben. Noch mal dein Fahrer ist es zu zumuten das Fahrzeug auf eine regulären Parkplatz ab zu stelle, dadurch ist dir kein Nachteil entstanden. Versuch den Widerspruch, wunder dich aber nicht wenn dem nicht stattgegeben wird.
Nach genauerer Recherche schient es sich in deinem Fall um eine normale Knollen zu handeln, die man bekommt wenn man den Parkobolus nicht entrichtet.
Falls du es nicht gelesen hast ist es, es war mit meinem Auto und ich bin auch mitgefahren. Nach deiner Aussage dürfte ich mich also nicht etwas weiter weg vom Behindertenparkplatz raus lassen um dann mein Auto von meinem Assistenten auf den Parkplatz parken zu lassen???? Er ist ja nicht alleine nach Amsterdam gefahren, ausserdem hätte ich wegen meiner Rampe niemals auf dem Parkplatz aussteigen können!