Befristeter Pachtvertrag Grünland kündigen wegen Eigenbedarf (Haus bauen)?

8 Antworten

Grundgesetzt .. Eigentum ist gewährleistet..."

Kündigen kannst du immer und jederzeit. Alleinig der Anspruch auf Schadensersatz seitens des Landwirtes wegen der verkürzten Dauer ist möglich. (Ausgefallene Ernte, Gras/ Futterertrag o.ä.) Diesen Ausfall muss der Landwirt geltend machen.

Wenn du bauen willst:

  • Grundstück auf dich umschreiben lassen
  • Pachtvertrag auch dich übergehen lassen.
  • Pachtvertrag kündigen mit Wirkung zum Ende des Pachtjahren (normalerweise 01.11. des Jahres
  • ggf. Schadensersatz leisten oder Gerichtlich verhandeln.
  • Haus Bauen.

Bei 300000€ für das Haus kommt es wohl auf 6 Jahre Heu nicht mehr an. In meinen Augen wesentlich einfacher als 6 Jahre mit dem bauen zu warten.

Du selbst kannst gar nichts umwidmen, wenn dann gibt es von Seiten der Gemeinde einen Bebauungsplan in dem dieses Grundstück schon als Baugebiet ausgewiesen ist.

Jeder Pachtvertrag hat im Normalfall auch eine Kündigungsklausen die Sonderfälle außerhalb der Vertragslaufzeit regelt. (Sollte er zumindest haben)

Eigenbedarf gibt's da nicht (den wuerde es noch nicht einmal bei einem befristeten Wohnraummietvertrag geben). Du wirst also die 6 Jahre abwarten oder dich anderweitig mit dem Paechter einigen muessen. Geld soll da manchmal helfen.

Was heißt hier umwidmen??? Du denkst, du kannst "Grünland" (also Aussenbereich) mal einfach so locker zu Bauland machen?

Falls sowas genehmigt wird, dauert das viele viele Jahre.

faeze 
Fragesteller
 15.02.2018, 15:56

Das Grundstück ist direkt zwischen 3 Häuser und innerhalb der Ortsabrundung. Strom, Wasser etc ist kein Problem. Deswegen war ich schon auf der Gemeinde und hab ich informiert.

pharao1961  16.02.2018, 08:32
@faeze

Und was meinst du mit "Umwidmung"?

Wie läuft es dann ab wenn er mir das Grundstück überschreibt? bzw kann er mir es überhaupt schon überschreiben wenn es noch verpachtet ist?

DerCaveman  15.02.2018, 16:17

Natuerlich kann er das. Die dann veraenderten Eigentumsverhaeltnisse aendern aber nichts an dem bereits bestehenden Pachtvertrag.

Hier besteht so oder so keine Chance auf eine Eigenbedarfskündigung. Der Landwirt hat einen Vertrag und den muss dein Vater erfüllen.