Pachtvertrag Grundstück wegen Eigenbedarf kündigen?

5 Antworten

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem gewerblichen Pachtvertrag, bei dem es sich um einen gewerblichen Mietvertrag handeln dürfte.

Im Übrigen gilt:

§ 594a BGB Kündigungsfristen

(1) 1Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. 2Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. 3Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.

(2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann, ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was denn nun Pacht oder Miete? 2 Verträge oder einer?

Wohnraummiete in Verbindung mit dem KFZ Platz, dann ist eine separate Teil-Kündigung mW nicht möglich.

separater oder nur Pachtvertrag als Handels-Platz ( Ausstellungsfläche);dann Kündigungsfrist nach Vertragsinhalt oder nach §580a BGB. Pachtrecht kennt den Eigenbedarf nicht, sofern nicht explizit vereinbart.

In einem Pachtvertrag sollte doch drin stehen, was für Fristen Ihr vereinbart habt. Habt Ihr echt nichts vereinbart? Normalerweise verden Pachtverträge über bestimmte Laufzeiten gemacht in denen eine Vorzeitige Kündigung nicht vorgesehen ist.

Wenn es ein sehr weitläufig Verwandter ist, der das Grundstück will, dann ist es kein Eigenbedarf mehr.

Bei der Kündigung müsst Ihr die üblichen Kündigungsfristen bzw. die vom Vertrag beachten.

Es wäre nicht sehr weitläufig. Es wäre der Schwiegersohn des Eigentümers.

@Emos69

Dann ist es in Ordnung. Es wird ja nicht dringend sein, dass dieser den Platz bekommt. So könnt Ihr dem bisherigen Mieter/Pächter ja etwas Zeit lassen, sich was neues zu suchen.

Bedenke, dass er auch nicht von heut auf morgen einen anderen Platz findet.

Sofern es sich um einen unbefristeten Pachtvertrag handelt, ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen von beiden Parteien ohne Nennung von Gründen möglich.