Pächter baut Gartenhaus ohne Genehmigung, wer haftet?

3 Antworten

Da du einen mündlichen Pachtvertrag hast, gelten die Bestimmungen des BGB.

 

Wende dich an den Haus- und Grundstückseigentümerverein, die können dich da gezielt beraten. Oder eben an einen Anwalt.

 

Der Pächter muss den unerlaubten Bau wieder entfernen, das ist richtig. Wie das jetzt im einzelnen als Prozedere abzulaufen hat... dazu wende dich an den Verein.

Da nichts schriftlich(Pachtvertrag)existiert haftest du allein für dein Grundstück.Du kannst ohne Wissen des Nutzers auf deinem Grundstück machen was du willst auch das Gartenhaus abreissen wenn er es nicht macht.

Nein, bloß nicht! Ihr habt einen mündlichen Pachtvertrag. Du kannst 3 Tage nach Anmeldung beim Mieter das Grundstück betreten.

Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist immer der Eigentümer verantwortlich. Diese Vorschriften muss der Eigentümer ggfs. privatrechtlich gegen den Pächter durchsetzen.

Ansonsten ist es Unsinn, heute noch Pachtverträge "gegen Handschlag" zu schließen, auch auf dem flachen Land geht das nicht mehr!