Pächter baut Gartenhaus ohne Genehmigung, wer haftet?
Ich habe außerhalb der Gemeindegrenzen ein Gartengrundstück ohne Pachtvertrag seit Jahren verpachtet. Der Pächter hat dort ein Gartenhaus ohne mein Wissen und auch ohne Genehmigung errichtet. Habe nun ein Anhörungsbogen wg. Bauen ohne Baugenehmigung korrekterweise erhalten. Meinen Pächter habe ich direkt schriftlich aufgefordert die Hütte zu entfernen. Nun meine Fragen:
1. Wer haftet jetzt eigentlich? Das Ordnungsverfahren läuft ja als Besitzer gegen mich, wobei ich das Grundstück seit Jahren nicht betreten / gesehen habe da es nicht an meinem Wohnort ist.
2. Darf ich als Besitzer das Grundstück überhaupt betreten, bzw. ggf. sogar selbst die Hütte abbauen falls der Pächter dies nicht macht?
Ist eine ländliche Gegend und da gitb sich noch einen Handschlag, daher kein Pachtvertrag ;-(
3 Antworten
Da du einen mündlichen Pachtvertrag hast, gelten die Bestimmungen des BGB.
Wende dich an den Haus- und Grundstückseigentümerverein, die können dich da gezielt beraten. Oder eben an einen Anwalt.
Der Pächter muss den unerlaubten Bau wieder entfernen, das ist richtig. Wie das jetzt im einzelnen als Prozedere abzulaufen hat... dazu wende dich an den Verein.
Da nichts schriftlich(Pachtvertrag)existiert haftest du allein für dein Grundstück.Du kannst ohne Wissen des Nutzers auf deinem Grundstück machen was du willst auch das Gartenhaus abreissen wenn er es nicht macht.
Nein, bloß nicht! Ihr habt einen mündlichen Pachtvertrag. Du kannst 3 Tage nach Anmeldung beim Mieter das Grundstück betreten.
Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist immer der Eigentümer verantwortlich. Diese Vorschriften muss der Eigentümer ggfs. privatrechtlich gegen den Pächter durchsetzen.
Ansonsten ist es Unsinn, heute noch Pachtverträge "gegen Handschlag" zu schließen, auch auf dem flachen Land geht das nicht mehr!