Bauzwang im Bebauungstext

Support

Liebe/r desi2013,

bitte vermeide es, nur Großbuchstaben zu verwenden. Dies wird im Internet als Schreien interpretiert und gilt daher als unhöflich. Eventuell ist es unbeabsichtigt passiert, allerdings ist es gerade auch für hilfreiche Antworten wichtig, dass Du die Community nicht versehentlich „anschreist“.   Zukünftige Beiträge müssen wir leider direkt ohne Kommentar entfernen.

Herzliche Grüsse

Ted vom gutefrage.net-Support

4 Antworten

Du schreibst in Rätseln. Von wem wird denn das Grundstück gekauft? Von der Gemeinde? Privatverkäufern ist es doch egal, ob und wann gebaut wird.

Deichgoettin  09.03.2015, 13:57

Und nun funktioniert hier gar nix mehr.

In einem Bebauungsplan kann kein Bauzwang festgesetzt werden. Die Voraussetzungen für ein "Baugebot" sind nur in einem Sanierungsgebiet  gegeben.

Privatrechtlich kann eine Gemeinde, die ein Baugrundstück verkauft, ein Rückgabegebot vereinbaren, wenn innerhalb einer bestimmten Frist nicht gebaut wird. Das steht dann im Kaufvertrag.  

 

1. Eine Privatperson hat kein Interesse an einem Bauzwang. Das wäre extrem unüblich.

2. Der Typ heißt Makler, das hat nichts mit Marken zu tun.

3. Wenn du ausschließlich groß schreibst, ist das extrem schlecht zu lesen. Außerdem versteht man das in Foren als Schreien, was unhöflich ist. Bitte versuche das in Zukunft zu vermeiden.

Eine Privatperson hat kaum Interesse an einem Bauzwang, das kann höchstens seitens der Stadt in dem Gebiet gefordert werden. Die haben zudem ein Vorkaufsrecht. 2. Grossschreibung wird in Foren als Schreien interpretiert und ist zudem schlecht lesbar! Der Kerl heist übrigens Ma(r)kler; ohne R