Was ist unter einem Grundstück im Rechtssinne zu verstehen?
3 Antworten
Ein Grundstück ist ein vermessener und abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der in Deutschland in den Grundbüchern des Katasteramtes registriert wird und die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks festlegt.
Der Eigentümer muß nicht zwangsläufig eine Person sein. Es können auch die Gemeinde, Vereine und Firmen sein.
Begrenzter, durch Vermessung gebildeter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.
gern
Die Vermessung bildet nicht einen Teil der Erdoberfläche (die ist doch schon da!) sondern grenzt ihn ab.
Ein Grundstück im Rechtssinne ist das, was im Bestandsverzeichniss des Grundbuchs unter einer laufenden Nummer eingetragen ist. Dies können auch mehrer Flurstücke oder der idelle Anteil an einem Flurstück sein.
vielen dank