BAföG: Wo steht, dass man die Kontobewegungen der letzten 6 Monate vorzeigen muss, das hab ich gehört, aber nirgends gelesen?

3 Antworten

Man braucht nur den Nachweis zum Vermögen zum Tag der Antragstellung erbringen (aktueller Kontoauszug) - die Kontoauszüge der letzten 6 Monate sind einzureichen, wenn in diesem Zeitraum Vermögen an andere Personen übertragen wurde.

Sollte aber der begründete Verdacht bestehen, daß die Angaben zum Tag der Antragstellung falsch sind oder der dringende Verdacht besteht, daß man vor Antragstellung sein Vermögen vorsätzlich vermindert hat (auch zum Schein), um die Leistung zu erhalten, können weitere Nachweise angefordert werden.

Das wäre aber ggf. strafbar.

Ich habe nur meinen Kontostand und die letzte 30 Tage oder so ausgedruckt, als Beweis dafür was ich momentan auf dem Konto habe. Mehr musste ich nicht abgeben.

LG :)

du willst Geld von denen und da muss schon genau geprüft werden, ob du wirklich bedürftig bist.