Bafög Rückzahlung trotz Arbeitslosigkeit des Ehegatten und trotz Aktualisierungsantrag?

1 Antwort

Hi,

also für diesen Bewilligungszeitraum wurde jetzt doch das Einkommen von 2013 bzw. 2014 herangezogen, korrekt? Du hast bisher ja keinen Aktualisierungsantrag gestellt. Wieso sollte das Amt den Steuerbescheid deines Mannes für 2015 verlangen? Dieser wird ja erst 2017 relevant.

Du brauchst jetzt keinen Aktualisierungsantrag zu stellen, da der nur gilt, wenn das Einkommen heute so viel geringer als 2014 ist und du damit mind. 10€ monatlich mehr bekommen würdest.

Warum solltest du aktuell zu viel Bafög bekommen?

Beim Aktualisierungsantrag wird das geschätzte laufende Einkommen mit dem Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr verglichen und nur wenn das aktuelle Einkommen erheblich geringer ist wird dieses zur Berechnung genutzt. Vorherige Jahre haben damit gar nichts zu tun.

Anneus 
Fragesteller
 17.07.2016, 23:41

Hi Fortuna1234, vielen Dank für so schnelle Antwort in so später Stund! Ja in der Tat wurde das Einkommen vom Jahr 2014 herangezogen. Das Ding ist jedoch, dass bei jedem Bewilligungsbescheid steht, dass die Leistungen nur unter Vorbehalt der Rückerstattung meinerseits geleistet werden. Das heißt es wird anschließend geprüft, ob z.B im Jahr 2015 mein Mann doch nicht mehr verdient hat oder? Auch wenn immer das vorletzte Kalenderjahr für die Berechnung herangezogen wird, wird dann dennoch geprüft, ob z. B der Partner doch zu viel verdient im Jahr 2015 hat?

Fortuna1234  17.07.2016, 23:52
@Anneus

Nein, das passiert nicht. Für 2016 wird 2014 berechnet, egal was 2015 sein wird. Für 2017 wird 2015 berechnet, egal was 2016 sein wird.

Vorbehalt der Rückerstattung geht nur um dein eigenes Einkommen während des Bewilligungszeitraums. Es geht da nicht um die Eltern bzw. Ehepartner.

Du musst jetzt gar nichts machen. Es wird eben immer das vorletzte Kalenderjahr genutzt, das es bürokratisch einfacher ist (da eben davon der Steuerbescheid vorliegt und man davon ausgeht, dass das Einkommen gleich bleibt)

Selbst wenn dein Mann 2015 jetzt Millionen verdient, musst du das nirgends nachweisen. Keiner wird dich danach fragen, du musst nichts machen. Dieses Gehalt wird dann 2017 zur Grundlage genommen.

Du machst dir da zu viele Gedanken über Sachen, die keiner von dir will.

Du musst auch niemals einen Aktualisierungsantrag stellen. Diesen kannst du stellen, wenn die Berechnung des vorletzten kalenderjahrs Nachteile bringt. Selbst wenn das aktuelle Einkommen erheblich höher als ist als das vom vorletzten Kalenderjahr, wird dir das niemals zum Nachteil sein. Es wird einfach nicht berechnet.

Du musst also rein gar nichts machen und kein Mensch wird dich nach dem Gehalt deines Mannes von 2015 fragen. Das wird dann erst 2017 angefragt wenn du dort wieder einen Antrag stellst.

UND: Da du den Höchstsatz bekommst, wird sich da auch null ändern. Du musst nichts machen und kannst auch nichts machen.

Anneus 
Fragesteller
 18.07.2016, 00:53
@Fortuna1234

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Klingt alles sehr einleuchtend. Das heißt, wenn ich im Jahr 2017 einen Bafögantrag stelle, wäre dann allerdings ein Aktualisierungsantrag sinnvoller, falls mein Mann da noch arbeitslos ist. Da uns das Bafögamt ja dann weniger Geld anrechnen würde, wegen der Abfindung im Jahr 2015. Wenn ich Aktualisierungsantrag stelle, muss ich da irgendwo die Abfindung meines Mannes erwähnen? 

Fortuna1234  18.07.2016, 12:18
@Anneus

Das heißt, wenn ich im Jahr 2017 einen Bafögantrag stelle, wäre dann allerdings ein Aktualisierungsantrag sinnvoller, falls mein Mann da noch arbeitslos ist.

--> Wenn 2017 wirklich sehr viel geringer ist als 2015, dann ja. Im Moment bekommst du aber ja eh den Höchstsatz. Wenn du weiterhin den Höchstsatz bekommst, ist das egal. Ob er nun wenig, sehr wenig oder gar nichts verdient und du immer den Höchstsatz bekommst, dann wäre das egal.

Die Abfindung im Jahr 2015 erhöht sein Einkommen. Das würde dann aber auch im Steuerbescheid 2015 stehen. Wenn es nicht im Steuerbescheid stehen sollte, musst du es auch nicht extra nachweisen. Bei Bafög gilt nur das "zu versteuernde" Einkommen.  Und dann kannst du 2017 immernoch einen Aktualisierungsantrag stellen.

Dafür musst du dann den Steuerbescheid von 2015 UND das geschätzte Einkommen von ihm im Jahr 2017 einreichen. Die schauen dann was für dich am besten ist und nehmen das als Grundlage.

Das Gute ist: Du kannst deswegen keine Nachteile bekommen. Es wird da immer das für dich bessere als Grundlage genommen.


Anneus 
Fragesteller
 24.08.2016, 22:31
@Fortuna1234

Hey Fortuna 1243! Vielen Dank auch für die letzte Nachricht. Es ist jedoch so, dass ich bereits ja Geld vom Bafög erhalten habe. Wollen sie dann das zu viel gezahlte Geld zurück haben von mir? Das Geld wird ja als Vorausleistung gezahlt, da ja der aktuelle Steuerbescheid für das jeweilige Jahr noch nicht vorliegt. Wie ist es, wenn das Bafög Amt das Steuerbescheid sehen möchte. Dann bin ich wohl verpflichtet es vorzuweisen oder? Oder kann ich im Gegenzug den Aktualisierungsantrag stellen? 

Würde mich sehr über eine Antwort von dir freuen!