Bafög- Einkommenssteuererklärung = Lohnsteuerbescheinigung & Einkommenssteuer veranlagt?

1 Antwort

In den Hinweisen (letzte Seite des Antrags) steht dazu:


Ihr Einkommen weisen Sie bitte durch eine Kopie des endgültigen oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Einkommensteuerbescheid nach. Wenn noch kein Einkommensteuerbescheid ergangen ist, legen Sie bitte hilfsweise die abgegebene Einkommensteuererklärung in Kopie vor; haben Sie auch noch keine Steuererklärung abgegeben, so legen Sie bitte den letzten Einkommensteuerbescheid in Kopie vor.

Wenn man "veranlagt Steuerbescheid" (was ja das Beamtendeutsch ist) googelt kommt raus:


Die Veranlagung ist im Steuerverfahrensrecht die Zusammenfassung von Ermittlungsverfahren (insb. die Abgabe einer Steuererklärung) und Festsetzungsverfahren

=> Bedeutet also: Müssen/Mussten deine Eltern im Jahr 2015 eine Steuererklärung abgeben? Antwort: Ja oder Nein.

Eltern sollten wissen, ob sie sonst immer eine Steuererklärung gemacht haben, ob sie vom Finanzamt jährlich einen Brief bekommen, dass sie die Steuererklärung abgeben müssen oder nicht.

Wenn ein Einkommensteuerbescheid da ist: Dann mit abgeben.

Man muss keinen Steuererklärung abgeben, sondern den Bescheid. Da ist das Zeichen vom Finanzamt drauf und da steht dann das "zu versteuernde Einkommen drauf". Ein Lohnsteuerbescheid ist, wie der Name schon sagt, kein Steuerbescheid.