Bafögantrag nochmal stellen?

5 Antworten

Hi,

wenn sich maßgebliche Umstände verändert haben, dann kannst du nochmal stellen.

Was ich aber komisch finde:

Ja und zwar hat sich mein vermögen drastig verändert. Ist aber schon seit 4 monaten so

So ein Vermögen ändert sich ja meist nicht einfach so drastisch. Ich hoffe dir ist klar, dass du beweisen musst wo dieses Geld hin ist. Ausgaben für die Bildung (Miete, Bücher, Möbel etc) sind erlaubt.

Natürlich kannst du das machen. Aber um nicht unnütz deine und die Zeit der Sachbearbeiter zu verplempern, sollten sich maßgebliche Daten schon einschägig geändert haben...

Wenn sich die Sachlage bei dir geändert hat, kann es jetzt durchaus sinnvoll sein.

mit welcher Begründung wurde er abgelehnt?

Ja und zwar hat sich mein vermögen drastig verändert. Ist aber schon seit 4 monaten so