Bafögantrag - Frage bezüglich Einkommen der Geschwister

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Hallo,

nein deine Schwester muss bei Formblatt 3 nicht mehr angegeben werden. wie du schon selbst sagst, ist sie in diesem Fall nicht mehr relevant, da sie nicht mehr von den Eltern unterhalten wird.

Deine Eltern müssen sie also nicht mehr angeben. Es geht ja nicht um die Vollständigkeit der Kinder, sondern eben nur um Kinder , die relevant sind für die Berechnung.

Was bei der Hochzeit passiert... also nein kann ich mir auch nicht vorstellen. deine schwester wird in die Berechnung so oder so nicht mehr miteingerechnet. das würde sie auch nicht, wenn sie ledig wäre. wenn sie also bald heiratet interessiert das das Amt auch nicht, da sie ja eh schon aus der berechnung "geflogen" ist.

Die Hochzeit hat auch keine direkten Auswirkungen auf dein Bafög.

wenn du nicht den Höchstsatz bekommen hast bzw. wenn doch nah an der Grenze warst, dann wirkt sich dieses eine Kind weniger, das deine Eltern jetzt nicht mehr unterhalten müssen, eben auf dein Bafög aus. Da deine Eltern ja jetzt durch die Eigenständigkeit deiner Schwester entlastet wurden.

weder deine Schwester noch ihr Mann (der mal überhaupt nicht ;-)) hat irgendwelche finanziellen Verpflichtungen dir gegenüber.

Es geht wirklich nur um deine Eltern. Mit einem geschwisterchen im Grundschulalter und dir wären deine Eltern eben weiterhin 2fach belastet. da deine schwester jetzt aber selbstständig ist, wirst du sozusagen vom Amt als "Einzelkind" gesehen, da du nur noch das einzige Kind bist, für das deine Eltern irgendwelche Verpflichtungen haben.

Natürlich angeben!!! Das Promotionsstudium der Geschwister wird bei der Bafögberechnung berücksichtigt - auch wenn sie verheiratet sind, weil es als Ausbildung zählt. Es gibt keinen Freibetrag, aber das anzurechende Einkommen der Eltern wird durch die Anzahl der Auszubildenden geteilt und dazu zählt auch das promovierende Geschwisterkind, auch wenn es von den Eltern keinen Unterhalt mehr bekommt.

Nein sie muss nicht mehr angegeben werden. Desweiteren wenn deine Schwester heiratet muss ihr Ehemann dir keine Verpflichtungen nachkommen. Er ist ja wohl nicht für dich verantwortlich. Ich meine er ist ja kein Elternteil vin dir.

Kurz und knapp, nur der angerechnete Freibetrag fällt weg. Sonst bleibt alles beim alten!