Bafögantrag - Frage bezüglich Einkommen der Geschwister
Guten Abend,
Ich habe eine Frage bezüglich meines Bafögantrages. Und zwar werde ich ab April einen Master of Arts in Bochum studieren und dann natürlich Bafög beantragen. Während meines Bachelor habe ich ebenfalls Bafög erhalten und meine ältere Schwester auch. Im letzten Jahr meines Bachelors hatte meine Schwester allerdings ihr Studium abgeschlossen und eine Doktorandenstelle bekommen. Natürlich habe ich das dem Bafögamt damals sofort mitgeteilt. Mir wurde erklärt, dass meine Eltern nun keinen Freibetrag mehr für meine Schwester angerechnet bekommen und ich weniger Bafög erhalte. Jetzt habe ich die Frage, ob meine Schwester nun bei dem neuen Bafögantrag mit angegeben werden muss. Bei Formblatt 3 für die Eltern gibt es ja die Tabelle, wo weitere Kinder angegeben werden müssen. Da steht, dass Kinder angegeben werden müssen, soweit sie von den Eltern unterhalten werden, sich in Ausbildung befinden oder im Elternhaushalt aufgenommen wurden. Das alles trifft auf meine Schwester ja nun nicht mehr zu. Müssen meine Eltern sie dann noch angeben? Desweiteren wird meine Schwester demnächst heiraten. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf mein Bafög? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, weil der Freibetrag ja erstens eh schon weggefallen ist und ich auch nicht weiß, welche finanziellen Verpflichtungen ihr Ehemann mir gegenüber hätte. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. :)
3 Antworten
Hallo,
nein deine Schwester muss bei Formblatt 3 nicht mehr angegeben werden. wie du schon selbst sagst, ist sie in diesem Fall nicht mehr relevant, da sie nicht mehr von den Eltern unterhalten wird.
Deine Eltern müssen sie also nicht mehr angeben. Es geht ja nicht um die Vollständigkeit der Kinder, sondern eben nur um Kinder , die relevant sind für die Berechnung.
Was bei der Hochzeit passiert... also nein kann ich mir auch nicht vorstellen. deine schwester wird in die Berechnung so oder so nicht mehr miteingerechnet. das würde sie auch nicht, wenn sie ledig wäre. wenn sie also bald heiratet interessiert das das Amt auch nicht, da sie ja eh schon aus der berechnung "geflogen" ist.
Die Hochzeit hat auch keine direkten Auswirkungen auf dein Bafög.
wenn du nicht den Höchstsatz bekommen hast bzw. wenn doch nah an der Grenze warst, dann wirkt sich dieses eine Kind weniger, das deine Eltern jetzt nicht mehr unterhalten müssen, eben auf dein Bafög aus. Da deine Eltern ja jetzt durch die Eigenständigkeit deiner Schwester entlastet wurden.
weder deine Schwester noch ihr Mann (der mal überhaupt nicht ;-)) hat irgendwelche finanziellen Verpflichtungen dir gegenüber.
Es geht wirklich nur um deine Eltern. Mit einem geschwisterchen im Grundschulalter und dir wären deine Eltern eben weiterhin 2fach belastet. da deine schwester jetzt aber selbstständig ist, wirst du sozusagen vom Amt als "Einzelkind" gesehen, da du nur noch das einzige Kind bist, für das deine Eltern irgendwelche Verpflichtungen haben.
Natürlich angeben!!! Das Promotionsstudium der Geschwister wird bei der Bafögberechnung berücksichtigt - auch wenn sie verheiratet sind, weil es als Ausbildung zählt. Es gibt keinen Freibetrag, aber das anzurechende Einkommen der Eltern wird durch die Anzahl der Auszubildenden geteilt und dazu zählt auch das promovierende Geschwisterkind, auch wenn es von den Eltern keinen Unterhalt mehr bekommt.
Nein sie muss nicht mehr angegeben werden. Desweiteren wenn deine Schwester heiratet muss ihr Ehemann dir keine Verpflichtungen nachkommen. Er ist ja wohl nicht für dich verantwortlich. Ich meine er ist ja kein Elternteil vin dir.
Kurz und knapp, nur der angerechnete Freibetrag fällt weg. Sonst bleibt alles beim alten!