Bafög mit Vermögen über 5200 Euro?

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Es kommt darauf an wie hoch Dein Vermögen ist und wie es angelegt ist. Zunächst einmal gibt es einen gewissen Freibetrag. Dann darf die Altersversorgung nicht angetastet werden. Geld, das in Riesterverträgen steckt ist so vor Zugriffen sicher. Geld, das einfach so auf dem Konto parkt, muss aufgebraucht werden. Alledings kann es dennoch sein, dass Du noch ein veringertes Bafög bekommst, wenn Du nicht zu viel eigenes Geld hast. Falls Du jetzt auf die Idee kommst, Dein Geld schnell vor der Antragstellung auszugeben, dann musst Du das entsprechend belegen und verantworten können. Benötigst Du das Geld, um Deine erste eigene Wohnung einzurichten oder Deinen Führerschein bzw. das erste Auto zu bezahlen, dann solltest Du das auf jeden Fall vor der Antragstellung erledigen und die Belege hierfür bereithalten. Einfach so das Geld verschwinden lassen, geht natürlich nicht. www.das-neue-bafoeg.de Schau mal hier rein und klick Dich durch.

Steeler  28.05.2010, 18:04

Vermögen, das Antragsteller in eine Altersvorsorge gesteckt haben, ist entgegen Deinen Ausführungen beim BAföG in aller Regel nicht geschützt, anders als bei anderen Sozialleistungen. Warum auch? Eine weitere Ausbildung ist ja ebenfalls ein Beitrag zur Alterssicherung.

Schreiberlilli  28.05.2010, 18:21
@Steeler

Ich habe erst vor kurzem einen Bericht darüber gelesen, dass die Altersvorsorge nicht angetastet werden darf. Bislang war das nicht so.

Steeler  29.05.2010, 01:23
@Schreiberlilli

Das ist seit Jahrzehnten so, dass die Altersvorsorge generell berücksichtigt wird. Dein Bericht ist - na sagen wir mal - zumindest schlampig recherchiert.

Schreiberlilli  29.05.2010, 17:14
@Steeler

Ja, ich weiß, dass es seit Jahrzehnten so gehandhabt wird. Aber genau das soll ja geändert werden.

Steeler  30.05.2010, 02:16
@Schreiberlilli

Da habe ich einen anderen Kenntnisstand.

Im Regierungsentwurf steht: "Die Sozialpauschalen, mit denen die Sozialversicherungskosten bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden, werden den aktuellen Beitragssätzen angepasst und um die gesonderte Freistellung steuerlich geförderter privater Altersvorsorgebeiträge („Riester-Rente“) ergänzt." Es geht also um die zusätzliche Absetzbarkeit von Riester-Beiträgen vom Einkommen, insbesondere bei den Eltern und Ehegatten der Antragsteller. Das ist eine andere Baustelle als die Anrechnung von Vermögen der Auszubildenden.

Jeder Euro, den du über 5200 Euro hast, wird dir durch zwölf geteilt zum monatlichen Bedarf angerechnet. Hast du also z.B. 5320 Euro, liegst du 120 Euro über der Grenze. 120 : 12 = 10 Euro weniger Bedarf pro Monat. Meistens verringert sich das bewilligte Bafög dann um diesen Satz. Man bekommt also einfach weniger, es sei denn, du liegst mit dem Vermögen so weit über der Grenze, dass sich der Bedarf auf 0 verringert. Dafür brauchst du aber einige tausend Euro mehr auf der hohen Kante.

Wenn man ein Vermögen von über 5200 Euro hat, wird der übersteigende Betrag durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums (BWZ) geteilt (normalerweise 12) geteilt.

Beispiel: Vermögen 6400 €:

1200/12=100 Es gibt pro Monat 100 € weniger Bafög.

Ausführlich:

http://klicktipps.de/bafoeg.php#bafoeg_vermoegensgrenze

Jeder Euro über dem Gesamtwert von 5.200 € wird angerechnet, mindert also Dein BAföG, ggf. bis runter auf Null.

Du musst dann deine 5200€ erst aufbrauchen. Ging einem aus meiner Klasse so, sobald du 5000€ hast, zahlen die nicht. Wie das aber genau läuft, weiß ich leider nicht.