Bafög-Antrag - Vermögen über 5200€, was kann ich kaufen?
Ich habe derzeit ein Vermögen von 6000€, ca. 2800€ von meinem Bausparvertrag, der noch läuft, und ca. 3200€ in Form von Wertpapieren bei einer Bank, dieses Konto hab ich jedoch vor kurzem aufgelöst und jetzt habe ich die 3200€ in bar. Ich wollte mir damit u.a. einen Laptop für die Uni kaufen. Wäre es auch vertretbar, wenn ich mir davon auch was zum Anziehen kaufe? Muss ich die Belege dem Bafög-Antrag beilegen? Oder reicht es, wenn ich einfach mein Barvermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung angebe?
5 Antworten
Das Barvermögen kannst du selbst angeben. Von daher besteht dort kein Grund zur Sorge... wie bereits erwähnt, du hast es eben ausgegeben.
Deine sonstigen Wertanlagen werden natürlich geprüft. Allerdings werden im ersten Ausbildungsweg auch die Finanzen deiner Eltern einbezogen. Wenn die zu viel verdienen, dann gibt es kein Bafög.
Und um ehrlich zu sein. Mit 6K Vermögen ist man nun nicht wirklich Bafög abhängig... Meine Tochter bekommt das z.b. aber auch nur weil ich nicht genug verdiene und selbst kein Vermögen hat. So jemand ist dazu berechtigt.
Verzeih meine Worte, aber Bafög ist für diejenigen da, die es wirklich brauchen und nicht für dijenigen, die ihr Geld verstecken müssen, um es zu bekommen.
Grüße
Es spricht nichts gegen etwas an "Stiller Reserve". Wenn die Studentenbude gemietet wird, muss Kaurion bezahlt werden, müssen sicher einige Möbel gekauft werden. Wenn die Einkünfte der Eltern zu hoch sind, gibt es ja eh kein Bafög/ ev nur einen geringen Satz an Bafög. Hat man dann nicht Gelegenheit, seinen Zusatzbedarf durch einen Nebenjob aufzubessern, schmilzt so eine stille Reserve schneller als ein Schneemann in der Wüste. LG
Mit dem Geld vom Konto einen Lappi anschaffen, Beleg beilegen. Das Bargeld hast du versoffen/ warst im Urlaub/ ist halt offiziell wech. LG
Kuck dir mal den Antrag an und überlege ein bisschen. Ein Laptop gehört laut Bafög nicht wirklich zu Vermögen, erst recht nicht Klamotten und auch Sachen wie Barwert werden sie niemals kontrollieren könnten. Deshalb auch keine Belege. Nur wenn es dein Erstantrag ist, werden sie alle Geldeingänge und Ausgänge der letzten 12 Monate über 1000 Euro kontrollieren und da kann es passieren dass erklären musst, was mit dem Geld ist. Aber nachdem ja auch nur knapp drüber bist, kannst ja sagen dass Laptop und co fürs Studium gekauft hast und nun nur noch unter 2400 Euro bar hast. Die richtigen Lügen an der richtigen Stelle bringen einem immer weiter, das solltest schon vor der Uni gelernt haben :D
Dann solltest Du alles angeben, denn die vom Amt haben die Möglichkeit Dein Konto durchleuchten zu lassen. Daher bleib bei der Wahrheit, ansonsten gibt es Ärger.
Aber dieses besagte Konto war noch vorhanden. http://www.bafoeg-rechner.de/Glossar/Vermoegensanrechnung.php
bedenke dass auch ein auf dich zugelassenes auto (zeitwert) neuerdings als vermögen gilt...
aber sie können nicht in dein bargeldversteck unter deinem bett gucken....