Badewanne undicht. Muss der Vermieter den Mangel beheben?

11 Antworten

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Bei der Miete sollte es entweder eine Wohnfläche bei 2oo Quadratmetern oder aber jedenfalls möglich sein, eine Abstellung des Mangels sogleich verlangen zu können. Wenn nicht der Vermieter dies in angemesener Frist erledigt, kann der Mieter nach § 538 BGB eigenständig von nächstbester Fachfirma ausführen lassen und mit den nächsten Mieten bis zur Abgeltung aufrechnen. Dies würde ich genau so dem Vermieter - mit freundlicher Anfrage zur Schadensbeseitigung - unmißverständlich ankündgen und ggf. entsprechend verfahren.

Nicht die Wanne sondern die Ablussleitung (Einbindung in das Fallrohr) ist undicht geworden. Abstellung ist Sache des Vermieters, auch die Kosten, keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Ist die Wanne nach 30 Jahren vom Rost braun oder aufgeraut, ist der Vermieter in der Pflicht, für Abhilfe zu sorgen. Entweder Austausch oder Oberflächensanierung, das ist ihm überlassen.

Wenn dein ganzes Bad so alt ist, könntest du glaub ich sogar ein neues Bad erwarten ;)

Nö eine neue kriegste definitiv nicht bezahlt ;) ausbessern muss er den schaden, weil es durch das wasser vllt. irgendwann zu schimmelbildung kommt und da ist das ausbessern doch die günstigere idee ;)

Die Reperatur muss er übernehmen aber eine neue Badewanne eigentlich nicht.