B2B Vertrag mit einer Privatperson möglich?
Guten Tag, ich habe eine frage bezüglich eines B2B Vertrages
Eine Agentur erstellt eine Webseite für eine Firma. Die Agentur erstellt dann einen Vertrag, aber die Firma war bereits zu diesem Punkt keine Firma. Es wurde keine Gewerbe Anmeldung gemacht bzw. irgendwo registriert. Das heißt eine Privat Person habe den Vertrag unterschrieben die auch nichts mit der Firma zutun hatte. Ich weiß das ist eigentlich eine Frage an einem Anwalt, aber diesbezüglich wollte ich jetzt keine Anwaltskosten zahlen, da mich das nicht betrifft.
Was denkt Ihr wie da die Rechtslage wäre ?
Mit freundlichen Grüßen
S.U
2 Antworten
B2B Vertrag mit einer Privatperson möglich
Ist schon semantisch ausgeschlossen.
Die Agentur erstellt dann einen Vertrag, aber die Firma war bereits zu diesem Punkt keine Firma. Es wurde keine Gewerbe Anmeldung gemacht bzw. irgendwo registriert. Das heißt eine Privat Person habe den Vertrag unterschrieben die auch nichts mit der Firma zutun hatte.
Die Frage ergibt in sich schon keinen Sinn.
- Was war die ‚Firma‘?
- In welchem Namen hat der Unterzeichner unterzeichnet?
- In welchem Verhältnis stand der Unterzeichner zur ‚Firma‘?
...Frage an einem Anwalt, aber diesbezüglich wollte ich jetzt keine Anwaltskosten zahlen , da mich das nicht betrifft.
Immerhin hast du wenigstens bemerkt, dass es Unfug wäre ANWALTSKOSTEN für etwas zu zahlen, was dich nicht betrifft ! 😂