Autounfall; Schmerzensgeld ohne Strafantrag?
Hallo,
Ich weiß die Frage wurde schon öfters gestellt. Aber ich brauch mal eine möglichst eindeutige Antwort..
Ein Freund und ich hatte hatten vor 2 Wochen einen Autounfall. Er wollte einem Hirsch ausweichen und wir überschlugen uns im Graben, mehrmals.
Ich hab letzte Woche ein Formular von der Versicherung von ihm bekommen, wegen meines Antrags auf Schmerzensgeld/Schadenersatz der beschädigten Sachen.
Heute kam dann ein weiteres schreiben von der Polizei mit einem Schriftanhang zum Unfallhergang, sowie ein "Strafantrag". Da er aber ein guter Freund von ihm ist, will ich ihn eigentlich nicht bzw ungern anzeigen, weil ich ihm keine Steine in den Weg legen möchte.
Meine Frage, werde ich dennoch Schmerzensgeld & Schadenersatz von der Versicherung bekommen, auch wenn ich auf den Strafantrag verzichte?!
Hoffe mir kann jemand helfen.. Danke!!
4 Antworten
Hallo liebe fussballqueen18,
was soll denn dieser Strafantrag mit der Entschädigung der Versicherung zu tun haben??? Natürlich muß die Versicherung bezahlen - der Strafantrag von der Polizei ist nur Formsache - sobald jemand verletzt wurde!
Beim Unfall meiner Tochter (sie wurde von einem Lastwagen beim Spurwechsel abgedrängt) war sie auch wg. einem HWS in Behandlung und hat Schmerzensgeld beantragt und auch bekommen von der gegnerischen Versicherung! Und das, obwohl sie es auch abgelehnt hat, eine Strafanzeige zu stellen gegen den LKW-Fahrer, da dieser sich beim Unfall entschuldigt hat dafür und sie wollte diesen Fahrer nicht noch zusätzlich belasten!
Also Strafanzeige ja/nein ist kein Entscheidungskriterium für die Leistung der Versicherung!
Gruß siola
Strafanträge der Staatsanwaltschaft werden bei Personenschäden immer automatisch nach dem Bericht der Polizei gestellt... Ob das nun rechtliche folgen gegen den fahrer odr verursacher hat richtet sich nach den Ermittlingsergebnissen denn nur wenn ein wirkliches fehlverhalten durch das verhalten des Beschuldigten ermittelt wird kann das weiterverfolgt werden.. dabei ist es natürlich auch ein tema ob ein Beteiligter / Geschädigter einen Strafantrag stellt oder nicht..
Bei Wildunfällen wird das Verfahrten meist eingestellt..
Das hat aber mit der eigendlichen Unfallbeurteilung durch den Versicherer der letztlich durch den Verursacher ob nun Schuldhaft oder nicht wenig zu tun. Den Tatvorsatz mal ausgeschlossen.. Der Versicherer wird also im Normalfalle regulieren also auch das Schmerzensgeld bezahlen. Ein Strafantrag ist hierzu soweit meine kenntnisse und Erfahrungen noch gültigkeit besitzen nicht erforderlich. Joachim
Kläre das vorher mit der Versicherung!
Warum sollte eine Versicherung denn zahlen, wenn dem Fahrer kein Verschulden nachgewiesen werden kann? Würdest du an der Stelle der Versicherung denn zahlen?
Das sowieso. Aber hätt ja sein können, das jemand ne' AHnung davon hat. :)
Warum sollte eine Versicherung denn zahlen, wenn dem Fahrer kein Verschulden nachgewiesen werden kann?
Hier geht es doch nur um eine Strafanzeige wg. der Körperverletzung bzw. dem Schmerzensgeld - hat mit der Leistung der Versicherung überhaupt nichts zu tun!
Gruß siola
Hey Leute, hat sich alles aufgeklärt. Habe keine Strafanzeige gemacht, dennoch Schmerzensgeld (Sogar nach 3,5 Wochen) bekommen. Es hat also keinerlei zusammenhang. Liebe grüße