Autounfall. Aussage gegen Aussage. Leisten beide Haftpflichttversicherungen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal gut, dass ihr einen Anwalt einschalten wollt. Den wird deine Freundin auch dringend brauchen.

Zu deiner eigentlichen Frage: Bei einer unklaren Schuldfrage klären das die Versicherungen untereinander ab. Sie kommen dann auf eine Einigung, beispielsweise 50-50. Das heißt im Klartext, dass deine Freundin die Hälfte ihres Schadens bekommt (unter Schaden fällt auch Schmerzensgeld) und die Versicherung deiner Freundin zahtl dann ebenfalls die Hälfte an die Unfallgegnerin. Beachte, dass das 50-50 jetzt nur ein Beispiel von mir war.

Schmerzensgeld muss, wie du schon gesagt hast, der Anwalt einklagen. Ich würde mich nicht auf freiwillige Zahlungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlassen.

Wenn nicht einwandfrei geklärt werden kann wer nun schuld an dem Unfall ist, so wird meist eine Abwicklung in der Form der Fall sein, dass beide zu jeweils 50% den Schaden ersetzt bekommen. Die restlichen 50% gehen zu Lasten der Unfallbeteiligten. D. h. die Reparaturkosten werden von der gegnerischen Versicherung zu 50% übernommen. In dem von dir geschilderten Fall wäre zu klären, wer da Vorfahrt hatte. Beide Unfallbeteiligte müssen den Vorgang ihren Versicherungen melden. Auch Ansprüche wegen Schmerzensgeld. Automatisch macht da keine Versicherung etwas, denn es geht ums Geld. Deine Freundin sollte dann ein ärztliches Attest der Versicherung vorlegen, als Beweis. Wenn die Versicherung ein Schmerzensgeld anerkennt, dann wird dieses wahrscheinlich gering sein. Da wird ein von der Versicherung Beauftragter kommen und deiner Freundin einen Vorschlag über Schmerzensgeldzahlung unterbreiten. D. h er wird sie bitten ein Formular zu unterschreiben in dem ein gewisser Betrag aufgeführt ist. Unterschreibt man dieses Formular, dann hat man keine weiteren Ansprüche mehr gegen die Versicherung, alles wäre damit abgegolten. Ich würde abwarten, bis das Schädeltrauma abgeklungen ist. Erst dann würde ich der Versicherung einen Vorschlag über das von ihr erwartete Schmerzensgeld unterbreiten. Stimmt die Versicherung zu, zahlt sie. Wenn nicht, bleibt nur der Weg zum Anwalt. In dem von dir beschriebenen Vorgang ist die anwaltschaftliche Unterstützung auf jeden Fall geboten. Spreche da aus eigener Erfahrung.

Der Trick ist, wenn die Schuld geteilt wird müssen die Unfallbeteiligten ihren Schaden selber tragen, und die HP-Versicherungen zahlen nichts. Da kann nur ein guter Anwalt helfen.

Das stimmt so nicht ganz: bei Schuldteilung 50:50 (durch die Versicherung) bekommt jeweils jeder die Hälfte seines Schadens von der gegnerischen Versicherung erstattet. ;)

An den Schäden der Autos kann ein Experte sehr genau sagen was passiert ist. Die Versicherungen haben eine Art Verteilerschlüssel wie die Kosten aufgeteilt werden. Selbst wenn man völlig unschuldig ist, zahlt die Versicherung einen minimalen Teil, wovon der Geschädigte gar nichts mitbekommt. Einzig und allein der Grund dafür ist, dass man zur falschen Zeit am falschen Ort war.

Schmerzensgeld steht einem erst zu, wenn eine Verletzung länger oder dauernd bleibt. Die Kosten für die Behandlung werden vom Verursacher des Unfalls übernommen. Das regeln die Versicherungen unter sich.

Na, jeder muss den Schaden der Versicherung melden, diese müssen sich dann untereinander einigen. Aufgrund der Aussagen und dem Bericht der Polizei und den Berichten der Werkstätten. Natürlich auch der Versicherung den körperlichen SChaden melden. ggf., wenn es hart auf hart kommt, dann hilft eine Rechtsschutzversicherung