Autotür offen gelassen - Wohnungsschlüssel geklaut - wer haftet?

8 Antworten

Du machst keinerlei Aussage darüber, ob die Aufbewahrung des Schlüssels im Auto aufgrund eines Vertrags- oder eines Gefälligkeitsverhältnisses erfolgte. Siehe dazu http://www.juraindividuell.de/artikel/gefaelligkeitsverhaeltnis-oder-rechtsgeschaeft-haftung-in-gefaelligkeitsverhaeltnissen/

Yayax 
Fragesteller
 24.05.2018, 11:50

Fahren gemeinsam zur Party - einer lässt seinen Türschlüssel im Auto liegen - Tür wird offen gelassen - Schlüssel weg. Ich denke es handelt sich hierbei nicht um ein Rechtsgeschäft.

GanMar  24.05.2018, 12:08
@Yayax

Dann haftet der Autobesitzer meines Erachtens auch nicht. Denn nur, weil der Beifahrer seinen Schlüssel liegenläßt übernimmt der Fahrer nicht die Pflicht, auf den Schlüssel achtzugeben.

Hi,
ich bilde mir ein mal gehört zu haben, dass der Autofahrer schuld ist, da es sein Fahrzeug ist. Wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist, muss auch er die Strafe zahlen. Zumindest war das mal so :)
Oder man lässt das Auto einfach nicht offen, noch besser :)

DRgentleman

Kamikaze2001  24.05.2018, 11:15

Ist der Beifahrer Volljährig, dann haftet er selbst. Bei u18 zahlt der Fahrer.

Der Bekannte, der den Schlüssel im Auto gelassen hat, haftet für den Schaden.

Man lässt Schlüssel nicht im Auto liegen.

Den Zweitschlüssel in der eigenen Wohnung zu lagern ist natürlich bissl dämlich. Aber jeder Autofahrer ist dafür verantwortlich sein Fahrzeug zu verschließen. Macht er das nicht und es wird was gestohlen, dann wird keine Versicherung zahlen.

Also wäre der Fahrer/Halter vom Fahrzeug für den Schaden verantwortlich. Zumindest für den Austausch der Schlösser. Ob er auch das Öffnen der Tür zahlen muss, nachdem der Zweitschlüssel ja nicht an einem erreichbaren Ort gelagert wurde, müsste im Zweifel ein gericht entscheiden.

Yayax 
Fragesteller
 24.05.2018, 11:55

Es wurde wohl nicht nur das Schloss eigenhändig aufgebrochen, sondern die ganze Tür.

Kamikaze2001  24.05.2018, 11:57
@Yayax

Ist halt die Frage ob das notwendig war. Wenn das Schloss für 100 Euro geöffnet werden kann, dann muss man keine Tür für 500 Euro "eintreten"...

GanMar  24.05.2018, 12:12
Also wäre der Fahrer/Halter vom Fahrzeug für den Schaden verantwortlich.

Für den Schaden, den er selbst erlitten hat, schon. Nicht aber für den Schaden eines Dritten, der einfach einen Schlüssel in diesem Fahrzeug liegenläßt. Damit ist ja kein "Aufbewahrungsvertrag" oder so zustande gekommen.

Kamikaze2001  24.05.2018, 12:14
@GanMar

Wenn du mit einem Freund in seinem Auto unterwegs bist, dann schließt du einen Aufbewahrungsvertrag bevor ihr das Auto verlasst?

GanMar  24.05.2018, 12:26
@Kamikaze2001
dann schließt du einen Aufbewahrungsvertrag bevor ihr das Auto verlasst?

Nein, das tue ich nicht. Ich handle aus Gefälligkeit, nicht aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung. Ein Gefälligkeitsverhältnis begründet im allgemeinen eben keine Schadenersatzpflicht - zumindest nicht, wenn keine deliktische Haftung vorliegt. Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Meinung nach haftet der Autofahrer nicht.

Kamikaze2001  24.05.2018, 12:35
@GanMar

Bin auch kein Jurist. Aber rechtlich gesehen ist das Nichtverschließen des Autos schon mal mindestens eine Ordnungwidrigkeit und u.U. erlischt der Versicherungsschutz. Also sollte man ja schon mal aus eigenem Interesse dafür sorgen sein Auto zu verschließen...
Vergesse ich das, dann ist es ja meine Schuld wenn dadurch ein Schaden entsteht.

verreisterNutzer  24.05.2018, 14:06
@Kamikaze2001

Ach ja, und Du verklagst Deinen guten Freund, der Dich aus Gefälligkeit mitgenommen hat, für eine Sache, die Du selbst verschuldet hast? Das sind mir die Liebsten!

Kamikaze2001  24.05.2018, 14:49
@verreisterNutzer

Genau das habe ich geschrieben... zumindest in deiner Fantasie.

Wieso habe ich selbst verschuldet das er zu blöd war sein Auto abzuschließen? Ich wurde dann ja als Beifahrer mitgenommen, nicht als Mutti die ihn auf seine Pflichten hinweist.

verreisterNutzer  24.05.2018, 15:00
@Kamikaze2001

Dass der Autofahrer sich grob fahrlässig seines Versicherungsschutzes begibt, ist sicher unstrittig. Damit ist er aber nicht dafür verantwortlich, wenn der Beifahrer seinen Schlüssel im Wagen zurücklässt und muss auch nicht für den Schaden an der aufgebrochenen Wohnungstür haften.

Dass der Autobesitzer dafür haftbar gemacht werden kann, halte ich für ein Gerücht. Der Mitfahrer und Wohnungsbesitzer ist selbst für sein Geraffel verantwortlich und kann das nicht auf den Autobesitzer abschieben.

Da würde ich mich als Autofahrer mal locker auf eine juristische Auseinandersetzung einlassen.