Auto verkauft - Verkäufer zahlt nicht. Darf ich das Auto mit dem Zweitschlüssel abholn?

5 Antworten

Wie kann man privat ein Auito auf Raten ohne Anzahlung verkaufen. Und dazu wohl auch kein Rechtschutz um Anwalt, Gericht etc. zu regeln. Sowas muss in die Hose gehen. Interesant wäre ja noch um welche Summe es ca. geht. Aber ob nun 500,- oder 1500,- ,man sollte retten was zu retten ist. Normal heist es doch das , es Eigentum bleibt bis zu Restlosen Bezahlung. Ich weiss ja nicht was im Kaufvertrag steht,weil ja auch erwähnt wird , man hätte die Ardresse rausbekommen. Das müsste ja schonmal Das mindesteste sein was man beachten müsste. Also Autohändler holen auch ihre Autos etc zurück wenn nicht bezahlt wird. Und das sogar ohne Schlüssel- zu meist mit nem Abschlepper. Ich würde ihn auch abholen,egal wie. Aber ich würde ja auch nie an jemand privat ohne Kohle einem ein Auto verkaufen.

andygies0123 
Fragesteller
 23.03.2010, 20:39

naja der typ war von ner baufirma die unser haus gebaut hat, egtl. sollte das mit den baukosten verrechnet werden... die baufirma ist allerdings pleite gegangen. den kaufvertrag kann ich in 6 tagen erst zeigen weil der momentan bei meinem Vater liegt. handelt sich um einen benz e300 älteres model. waren ca. 3000€. für meinen vater ist das nicht viel geld, er hat keine zeit sich darum zu kümmern, deßwegen übergibt er mir das, dafür darf ich den benz dann behalten.

Nee, wenn das Fahrzeug auf den anderen inzwischen zugelassen ist, dann ist das Diebstahl. Du mußt zum Anwalt gehen und mal fragen. Hast Du im Vertrag den Passus, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung Dein Eigentum ist? Dann geht das nämlich einfacher. Ansonsten mußt Du den auf Zahlung verklagen....

andygies0123 
Fragesteller
 23.03.2010, 20:54

Okay, danke!

Mein Vater hat den Kaufvertrag gemacht, da er das schon öfters gemacht hat, müsste der Vertrag eigentlich in Ordnung sein. Normalerweise hätte er sowas auch schon längst geklärt, aber er ist ein vielbeschäftigter Geschäftsführer und daher ständig Weltweit unterwegs - dadurch leider keine Zeit. Er hatte das Geld schon als "weg" betrachtet. Deßwegen versuch ich das jetzt zu machen und er überlässt mir das ganze.

Bald ist er aus China zurück und dann zeig ich euch mal den Kaufvertrag - selbstverständlich ohne Namen und Daten.

Vielen Dank!

ich würde mir das Auto zurück holen. Wäre mir egal was da zum Schluß rauskommt. Aber der soll nicht denken ,das er mich verarschen kann.So was ähnliches hat ne Freundin durchgemacht ,aber nicht mit ein Auto. Auf alle fälle gehört das .... jetzt wieder ihr :)

Normalerweise wird kein Mensch so blöd sein, ein Auto ohne Eigentumsvorbehalt zu verkaufen. Das bedeutet, dass das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Verkäufer verbleibt.

Danach wärst du Eigentümer geblieben. Diebstahl scheidet damit aus. Das bedeutet aber nicht, dass du das Auto zurück holen darfst! Dagegen gibt es im BGB in § 861 BGB einen Anspruch: Wenn du das Auto einfach wegnimmst, darfst du das nicht, weil dem Käufer, auch wenn er mangels Kaufpreiszahlung kein Eigentümer ist, immerhin ein Besitzrecht zusteht. Wenn du das Auto einfach abholst, ist das sog. "verbotene Eigenmacht" (§ 858). Dagegen gibt es den § 861 BGB, der im einstweiligen Rechtsschutz durchsetzbar ist und dem nicht entgegengehalten werden kann, dass man Eigentümer ist.

Wie solltest du also vorgehen? - Du setzt schriftlich eine Frist zur Zahlung von 3 Wochen. Wenn dann noch nicht(s) gezahlt wurde, gehst du hin, wirfst einen Brief in den Briefkasten, in dem du den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst und nimmst dann das Auto mit. Durch den Rücktritt fällt das Besitzrecht weg, damit ist die Mitnahme des Autos keine verbotene Eigenmacht. Natürlich musst du trotzdem mit Ärger rechnen und solltest das Auto leer räumen etc., damit kein Diebstahl an den Sachen im Auto in Frage kommt...

ich seh es immer mit großem Vergnügen wie in USA Autos von Schuldenbuckeln von Beauftragten der Gläubiger gesucht und --und einfach von der Straße weggeholt werden ... Wer etwas kauft HAT zu zahlen ..#

ferdisch