Auto abgemeldet Kennzeichen reserviert?

5 Antworten

Die Kennzeichen werden für 1 Jahr reserviert und gelten auch noch für 1 Jahr dem Fahrzeug zugeteilt, das genaue Datum stht auf der Rückseite Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.

Bis zu diesem Tag kannst Du das Kennzeichen (ob die alten entstempelten oder neugeprägte, die Nummer ist entscheidens) also wieder zur neuen Zulassung verwenden. Du dafrt nach §10(4) FZV sogar mit diesen ungestempelten Kennzeichen die Fahrten die im Zusammenhang mit der erneuten Zulassung stehen durchführen, sofern sie von einer Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Nach dem Stichtag gilt das nicht mehr, dann wäre die Verwendung dieser ungestempelten Kennzeichen ein Kennzeichenmissbrauch nach §22 StVG und somit ein Straftatbestand.

Ob Du bei der Wiederzulassung die alten entwerteten Kennzeichen oder neu geprägte nimmst ist vollkommen egal.

Wenn du das gleiche Kennzeichen wieder zugeteilt bekommst, kannst du selbstverständlich auch die alten Kennzeichenschilder wieder verwenden, es werden dann nur neue Zulassungs- bzw. ggf. HU-Plaketten aufgeklebt. Voraussetzung ist, dass die Schilder noch ordnungsgemäß aussehen.

Wenn sie dir zu schäbig und zerkratzt sind, kannst du aber auch neue machen lassen. Die werden allerdings nicht gestanzt (das wäre schlecht) sondern geprägt.

Wieso, die Kennzeichen legst vor und gut ist. Die Stempel klebt die Zulassungsstelle drauf.

Wer von euch beiden hat den jetzt recht? :) bzw habe ich bei der Entwertung Kratzer rein gemacht sieht nicht mehr so dolle aus,.  Also könnte ich die notfalls auch neu stanzen lassen? :) 

@Wundermoni

aber sicher, für die Kennzeichen zahlst wieder. Deine alleinige Entscheidung

Aus den alten Kennzeichen kannst du schöne kunstgewerbliche Dinge basteln,das ist Aluminium.

die kannst du mitnehmen (dann sparst du das Geld für neue), aber du kannst auch frische machen lassen.