Auto trotz Zwangsvollstreckung?
Hallo, folgendes:
Ich werde demnächst vom Gerichtsvollzieher Post bekommen um mein Vermögen darzulegen...ich habe mein Auto bei pfando verpfändet und bezahle gerade quasi nur die Miete dass ich es weiter fahren darf. Muss ich das Auto jetzt beim Gerichtsvollzieher angeben? Und wenn nicht und ich dass Auto danach in sagen wir 2 Monaten zurückkaufe von pfando, kann dann der Gerichtsvollzieher das Auto sich holen?
Mfg
3 Antworten
Wenn du einer Arbeit nachgehst, darf er das Auto sowieso nicht pfänden, solange du es für den Arbeitsweg benötigst.
Aber wenn ich den Weg auch mit Öffis machen könnte? Das Auto hat einen Wert von ca. 6000€
Du mußt jeden Vermögenswert angeben - auch das Auto!
Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wirst Du meines Wissens nach auch gefragt ob Du Teile Deines Vermögens verpfändet hast - auch hier die Verpfändung des Kraftfahrzeugs angeben!
Was mit Deinen pfändbaren Vermögensanteilen passiert, entscheidet vorrangig der Gläubiger und nicht der Gerichtsvollzieher. Der ist quasi, auf Anträge des Gläubigers, nur ausführende Kraft.
Wenn du den Wagen zur Sicherstellung Deines Lebensunterhaltes brauchst, dann sehe ich keine große Gefahr hinsichtlich einer Pfändung. Es sei denn, es handelt sich um ein unverhältnismäßig teures Auto.
Naja das Auto ist ca. 6000€ wert. Ich möchte es vor der Insolvenz gerne zurück kaufen und jemand anderem als Eigentümer geben und dann weiterfahren damit.
Wenn man sich deine anderen Threads zu der Thematik so anschaut, glaube ich dass du kein gutes Verhältnis zu Geld hast und auch kein bis wenig Unrechtsbewusstsein.