Auto geliehen Motorschaden Versicherung?

5 Antworten

Da wirst du wohl eine Anzeige wegen Denkmalsschändung bekommen.

Wenn der Bekannte wusste, dass sein LKW in den letzten Zügen liegt, sollte er ihn nicht verleihen.

Evtl. musst du den wirtschaftlichen Totalschaden bezahlen. Eine Reparatur wird sich ja nicht mehr lohnen. Der LKW dürfte ja auch längst abgeschrieben sein. Der Schaden ist also überschaubar.

Eine Versicherung hat damit nichts zu tun. Das ist ganz einfach ein Betriebsschaden

Aber wir haben schon bei der BW eingetrichtert bekommen: Verleihe keine Fahrzeuge, keine Frau und keinen Füller, denn diese Dinger kommen nicht heile zurück.

Somit ist der Halter alleine zuständig. Viel Glück.

Bedenke: Allenfalls der angerichtete Schaden ist ja zu ersetzen, und bei so alten Dingern dürfte da nur noch 1 bis 2 EUR rauskommen, oder?

Stand der Dinge. Das Ding wurde in die Werkstatt geschleppt. Ruft er am nächsten Tag an... Motorschaden. Ich soll doch bei der Versicherung nachfragen. Ich weiß genau das die nichts zahlen und bei dem Auto schon zweimal nicht. Zwei Tage später ruft er an. Nockenwelle und Kupplung ist kaputt. Dann wird er auf einmal blöd. Der Motor war neu bla bla. Dann meinte ich erzähl mir doch kein Blödsinn, wenn das wirklich der Fall ist würde ich mit der Rechnung in der Werkstatt stehen und da Terror machen was die da eingebaut haben. Aber es ist totaler Blödsinn ich kenne die Rostlaube ja. Dann kam er mit mit Anwalt... Und das geliehene Gerüst braucht er ja sofort wieder.... Was nun?

Was willst du nun wissen?

Du machst natürlich GAR NICHTS!!!  (Was auch sonst?)

Theoretisch muss man eine geliehene Sache in dem Tustand zurückgeben, in dem man sie erhalten hat und trägt auch das Risiko der zufälligen Verschlechterung der Sache.

Hier würde ich aber vom Alter des Kfz her keine Welle machen.

Ich würde es an deiner Stelle mit einem Dankeschön-fürs-Leihen-Bierkasten wieder gut machen. Der dürfte ja in etwa so viel wie das Kfz wert sein :)

Falls der Bekannte Stress macht, einfach mal einen Anwalt konsultieren.

In der Betriebshaftpflicht könnten aber - bei sehr guten/teuren Policen - Mietsachschäden an geliehenen beweglichen Sachen mitversichert sein.