Auto gekauft nach 75km tauchte ein Motorschaden auf!

8 Antworten

Wenn der Verkäufer kein gewerblicher Anbieter ist und die gesetzliche Sachmängelhaftung vertraglich ausgeschlossen hat, müsstest Du ihm nachweisen, dass er von dem Mangel wusste oder wissen musste.

Sonst sieht's schlecht aus.

Du könntest noch mit einem Anwalt auskaspern, ob der Ausschluss der Sachmängelhaftung in dem Vertrag wasserdicht formuliert war - wenn nicht, könntest Du den Verkäufer vielleicht noch zu fassen kriegen.

Hallo!

  • Das Auto hat 2.300 € gekostet, also nicht gerade geschenkt.
  • Du hast leider verabsäumt VOR dem Kauf das Objekt auf Mängel zu untersuchen.
  • Du hast von Privat gekauft ohne Garantie und Gewährleistung.
  • Leider hast du auf die Aussage des Verkäufers gesetzt, ohne dies zu hinterfragen bei einem Preis von 2.300 €. Das war nicht klug.

Ich würde an deiner Stelle den Schaden eruieren lassen und Reparatur-Kosten einholen.

Liegen die Reparaturkosten jenseits von Gut und Böse, kannst du immer noch überlegen rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen, wenn dieser auf stur schaltet. IdR gibt es dabei nur einen Gewinner ... und das ist der Rechtsanwalt. Also gut überlegen, ob es das Wert ist?

Im anderen Fall, falls die Reparatukosten in einem vertretbaren Rahmen liegen, würde ich mich mit dem Verkäufer auf eine finanzielle Lösung einigen - zB 50:50 der Reparaturkosten - und gut ist es.

LG Bernd

Der verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf vorhanden war. Diese regelung gilt soweit ich weis auch bei Gebrauchtfahrzeugen die ersten 6 wochen. Eine Frage hätte ich dazu aber noch. Um welche marke / Modell handelt es sich?

bronkhorst  02.05.2015, 21:25

Ein gewerblicher Verkäufer müsste das - ein Privater nicht.

Auf dem Weg nach Hause ist das Auto stehen geblieben.

Kann es sein das , der Motor innerhalb von 75km kaputt gehen kann?

Das laß mal untersuchen, der Verkäufer hat wahrscheinlich genau gewusst, was er da verkauft, sowas kann eine arglistige Täuschung sein!