Auto gekauft, aber verarscht worden?

6 Antworten

Dass Du Dich vermutlich nicht mehr auf die schwebende Unwirksamkeit wegen Minderjährigkeit berufen kannst, haben andere schon gesagt.

Leider sagst Du nichts darüber, was im Kaufvertrag steht. Wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde (das wird zwar in fast allen Mustertexten getan, in den meisten privat geschraubten Dreizeilern aber vergessen), gilt sie und Du könntest Mängel beanstanden.

Ist ein längeres Thema und das wikipedierst Du am besten selbst, bevor ich mir die Finger wundhacke.

Meines Wissens ist der Vertrag ungültig da du noch nicht 18 Jahre warst als der Vertrag gemacht wurde, da hätten dein Eltern unterschreiben müssen und er hätte das Auto auch nicht verkaufen dürfen. Da kann man sicher was machen. Rede mal mit deinen Eltern oder Anwalt. Das nächste mal erkundige dich besser bevor du ein Auto kaufen willst und nimm jemanden mit wo Erfahrungen damit hat.

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen.

Denn unter 18 bist Du nur beschränkt geschäftsfähig. Ein Auto fällt nicht unter den so genannten Taschengeldparagraphen. Rein rechtlich hätten deine Eltern das Auto kaufen müssen.

migebuff  14.09.2016, 15:26

Ganz genau. Und anschließend kann man sich schonmal überlegen, wie man dem Richter erklärt, dass man heimlich monatelang ein Auto besessen hat, ohne dass die Eltern etwas davon wussten. Ist ja schließlich nicht so, dass sie nach Kenntnisnahme dem Kauf stillschweigend zugestimmt hätten. Da kommt jetzt der Anwalt und zaubert ein wenig, und schon hat er ein halbes Jahr kostenlos das Fahrzeug genutzt.

Ein Kind, welches das siebte Lebensjahr vollendet hat, nicht aber das

18., wird als beschränkt geschäftsfähig angesehen und kann somit unter

bestimmten Voraussetzungen rechtlich bindende Geschäfte tätigen.

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die

erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die

Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2)

Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die

Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine

vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung

oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann

nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung

erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3)

Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt

seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

..da ich aber annehme dass das auto zugelassen ist (vermutlich auf deine Eltern).. ist das ja quasi deren erlaubnis zum vertrag gewesen. Bin aber kein experte, ist nur was ich denke

Der abgeschlosse Kaufvertrag ist aufgrund deiner Minderjährigkeit erst einmal nur schwebend gültig. Er bedarf der Zustimmung deiner Eltern. Diese wäre stillschweigend gegeben, wenn eines deiner Elternteile z.B. beim Kauf anwesend war oder wenn diese in der Zwischenzeit über den Kauf in Kenntnis gesetzt wurden. In diesem Fall hätten deine Eltern dem Kauf aktiv wiedersprechen müssen, dann wäre der Kaufvertrag unwirksam.

In einem nächsten Schritt kommt es darauf an, ob die Mängel an dem Wagen schon beim Kauf vorhanden waren, oder ob sie erst danach z.B. auf dein Verschulden hin aufgetreten sind. Sollten die Mängel nachweislich schon vor dem Kauf bestanden haben, und der Verkäufer hat dich nicht darauf hingewiesen, kann sich der Verkäufer wegen "arglistiger Täuschung" strafbar gemacht haben. Dann könntest du ihn anzeigen.

Viel Erfolg :)

bluberryMuffin  14.09.2016, 15:31

Aber auch nur, falls man nachweisen kann, dass der Verkäufer von den Mängeln wusste und sie verschwiegen hat.

Nadu17  14.09.2016, 15:44
@bluberryMuffin

Genau, das meinte ich mit "nachweislich" – aber vielen Dank für den Hinweis :)