Kann man den Hausschenkungvertrag rückgängig machen? Bitte den Nachtrag beachten
Meine Schwägerin und mein Mann bekamen vor 9,5 Jahren das Haus der Mutter per Notar zur Schenkung. Mein Mann ist vor 6 Jahren verstorben und ich bin in Alleinerbin. Im Notarvertrag heißt es: Die interne Beteiligung an der Gesellschaft bürgliches Rechts beträgt je 50 %. Die Gesellschaft wird durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern mit dessen Erben fortgeführt. Meine Schwiegermutter hat Nißbrauchrecht. Sie ist jetzt ins Altenheim bekommen. Nun verlangt meine Schwägerin die Rücknahme des Vertrages, damit das Heim bezahlt werden kann. Ich behaupte aber, das sie mich aus dem Erbe raus haben möchte um dann , im Falle des Todes der Schwiegermama, alleine zu erben. Ich glaube die Kosten des Heimes können aus der guten Rente und der Vermietung gezahlt werden. Dies möchte meine Schwägerin anhand von Dokumenten nicht belegen. Weiter heißt es im Notarvertrag: Der Übergeber ist berechtigt, die unentgeltliche Rückerstattung des Grundbesitzes zu verlangen wenn....der Erwerber vor dem Übergeber verstirbt.
Ich verstehe dies nicht, erst heißt es....die Gesellschaft wird durch die Erben fortgeführt und weiter unten heißt es kein Erbe wenn (mein Mann) stirbt. Ich gönne meiner Schwiegermama von ganzen Herzen das gute Altenheim. Aber kann mich meine Schwägerin wirklich einfach so aus dem Vertrag herausnehmen? Sie würde ja auch zurücktreten und dann im Erbfall alleine erben. So hatte mein Mann dies nicht gedacht, er wollte mich abgesichert wissen.
NACHTRAG: Es gibt eine Vorsorgevollmacht ( ausgestellt vor dem Tod meines Mannes) dort heißt es: Im Falle von schwerer körperlicher, geistiger......Erkrankung...dauerhaft in der Entscheidungsfähigkeit beinträchtigt bevollmächtige ich ( Schwiegermutter) meine Kinder XXXX und YYY mich jeweils einzeln in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dann werden einzelne Punkte aufgeführt....Vermögen...Arzt....Imobilien verwaltung und auch Imobilien verkauf. Meine Vollmachtnehmer sind von den Beschränkungen des Insichsgeschäfts befreit.
Mein Mann wurde aus dieser Vollmacht herausgestrichen; aber NICHT beurkundet durch einen neues Datum mit offiziellen Stempel.( Ich nehme an, daß dies von meiner Schwägerin getan wurde). Heißt dies für mich: Da ich in das Erbe ja eingetreten bin, habe ich auch die Vollmacht mit übernommen? Dann könnte meine Schwägerin ja gar nicht Alleine bestimmen. Meine Schwiegermutter ist wegen der schwere der Demenz ins Altenheim gekommen. Eine Pflege Zuhause war nicht mehr möglich.