Autofinanziert ist erlaubt in der Wohlverhaltensphase InSo?

8 Antworten

Dein Treuhänder ist eigentlich derjenige, der Deine Finazen im Überblick haben soll, weil Du es selber nicht schaffst bzw. in der Vergangeheit nicht geschafft hast.

Betrug kommt nur in Frage, wenn Du es finanziert hast und absehbar war, dass Du nicht zahlen kannst.

Hallo. Bin auch in der Wohlverhaltensphase. Brauche dringend auch ein neues Auto und würde gern eine Finanzierung aufnehmen. Kannst du mir genau sagen wie du das gemacht hast. Viele grüße Dirk 

Wenn Du das Auto für die Arbeit brauchst wird nichts dagegen sprechen, aber man sollte vorher informieren - es ist doch der selbe Weg wie so manche in die "Schuldenfalle" kommen.

Sag schön "Auf Wiedersehen" zu Deiner Restschuldbefreiung.

Gründe für das Versagen derselben sind u.a. unnötiges Schuldenmachen und Verstoß gegen Auskunfts- und Informationspflichten.

Ob die Anschaffung und Finanzierung notwendig war, hätte Dir Dein Treuhänder sagen können - den Du hättest informieren müssen; spätestens hier liegt der Versagensgrund.

Die Frage des Betruges prüfen wir jetzt mal lieber nicht; durchaus denkbar: Zu Lasten Deiner Gläubiger.

DH - Tatsachen in prägnanten Worten ;-)

Das ist so nicht richtig. Und schon garnicht in dieser pauschalen Sichtweise.

Erläuterung:

Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner, der sich in der Wohlverhaltensphase befindet, nur dann versagt werden, wenn er gegen eine nach § 295 InsO bestehende Obliegenheit verstoßen hat.

Gem. § 295 Abs. 1 InsO hat der Schuldner folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

  1. Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit
  2. Herausgabe des hälftigen Vermögens, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt
  3. Anzeige jedes Wohnsitzwechsels oder der Beschäftigungsstelle, Offenlegung der Bezüge, Auskunftspflicht über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche
  4. Verbot Insolvenzgläubiger zu befriedigen

Die Versagungsgründe in § 295 InsO sind abschließend aufgeführt.

Nach herrschender Meinung sind daher die Versagungsgründe des § 290 InsO, die den Zeitraum vor der Wohlverhaltensphase abdecken, nicht auf die Wohlverhaltensphase anwendbar.

Damit findet auch der Versagungsgrund des § 290 Abs. Nr.4 InsO keine Anwendung. Hiernach darf der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger nicht dadurch beeinträchtigt haben, dass er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat.

Wenn Sie die Kreditraten für das Auto aus Ihrem unpfändbaren Einkommen begleichen, wird der Treuhänder ungefragt nicht über den Sachverhalt informiert werden müssen.

@gardeducorps

In der sechsjährigen Wohlverhaltensphase darf der Schuldner keine weiteren Schulden machen.

Neben vielen siehe:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/privatinsolvenz.html

@WolfRichter

Ihr Link ist als Reverenz nicht zu gebrauchen. Es wird dort Laienhaft und auch falsches berichtet.

Es wird z.B. dort ausgeführt, dass während Restschuldbefreiung alle Einträge bei der Schufa gelöscht werden. Richtig ist, dass das InSo-Verfahren bei der Schufa gespeichert wird. Übrings 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung hinaus.

Aber in den angegebenen Link wird nur von "unnötig gemachten Schulden" gesprochen.

@gardeducorps

"Unnötig" ist zugegebenermaßen Tatfrage.

Natürlich ist der Link keine Rechtsquelle; das weiß ich auch.

Tatsache ist, daß in der Wohlverhaltensphase eingegangene Verbindlichkeiten schon zum Scheitern der Privatinsolvenz geführt haben. (Nicht in meiner Praxis - ich arbeite nicht in diesem Bereich - aber im Kollegenkreis.)

Die Insolvenzgläubiger kann er nicht betrogen haben, weil die ihr Geld aus den pfändbaren Beträgen vom Insolvenzverwalter bekommen - der Schuldner kann die Raten an die Santander Bank sowieso nur aus seinen unpfändbaren Einkünften zahlen. Insoweit hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Betrogen haben könnte er aber die Santander Bank, wenn er die Insolvenz in der Selbstauskunft verschwiegen hat. Andererseits hat er ja die Zustimmung zur Einholung der Schufa gegeben - dort muss es ja drinstehen...

Es kann Dir passieren, dass Dir das Auto weggenommen wird, sobald es Dein Eigentum ist. Es wird dann zur Begleichung Deiner Schulden mit verwertet.

Mit Recht finde ich, denn es sit ja dann in ca. 4 Jahren soviel Restwert, das die Schulden bedient werden können und ein altes Auto für die Arbeit gekauft werden kann.