Auszug aus einer Bedarfsgemeinschaft (Vollzeit) mit Sozialgeldempfängerin?

2 Antworten

Wenn du mit deinem anrechenbaren Nettoeinkommen deinen Bedarf selber decken kannst gehörst du nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter, du zahlst dann dementsprechend jetzt schon Anteil Miete, Strom, Kostgeld an deine Mutter.

Deine Mutter müsste nur eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung ( gibt es im Internet zum ausdrucken ) rechtzeitig ans Jobcenter geben, dann im nachhinein evtl.deinen Auszug durch Abmeldung nachweisen, dann bekommt deine Mutter zu ihrer Regelleistung für den Lebensunterhalt erst einmal die volle Warmmiete weiter gezahlt, ganz egal ob diese angemessen oder unangemessen für sie alleine wäre.

Ist sie angemessen gibt es die Miete laufend weiter gezahlt, ist sie dann nicht mehr angemessen zahlt das Jobcenter in der Regel bis zu 6 Monate weiter und würde sie dann schriftlich zur Kostensenkung auffordern.

Sie müsste also dann versuchen die KDU - zu senken, evtl.untervermieten und wenn das nicht ginge bzw.sie das nicht wollen würde und auch innerhalb dieser Übergangszeit nicht in eine angemessene Wohnung ziehen möchte, dann müsste sie den Differenzbetrag dann aus ihren Regelsatz bzw.Einkommen selber zuzahlen.

du musst garnichts vorbereiten. du sagst deiner mutter das du zum zeitpunkt x ausziehen wirst und diese muss an das jobcenter eine veränderungsmitteilung darüber bringen. dem beigefügt ist die abmeldung und ummeldung des einwohnermeldeamtes aus der hervorgeht, dass du nicht mehr einwohnst. dann bekommt deine mutter zu ihrem vollen regelsatz, die volle anerkannte miete. sollte die kdu nicht angemessen sein, wird man sie auffordern umzuziehen.