Auszubildende will sich scheiden lassen

2 Antworten

  1. Wenn dir deine Ausbildungsvergütung nicht reichen sollte, geh' nebenbei jobben.

  2. Gerade der Trennungsunterhalt ist der, der i. d. R. gezahlt werden muss.

  3. Vor dem Scheidungsurteil: Dein Mann. Ansonsten gibt es noch Ausbildungsbeihilfe und, wenn es deine erste Ausbildung ist, deine Eltern.

Du solltest unbedingt einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und mit ihm diese konkreten Fragen klären. Die User hier können Dir nur pauschale Tipps geben.

Falls Du Dir keinen Anwalt leisen kannst, so kannst Du für die Erstberatung einen sogenannten "Berechtigungsschein für eine kostenlose Beratung" bei Deinem zuständigen Familiengericht beantragen und mit diesem Schein zu einem solchen Anwalt gehen. Dort zahlst Du nur eine Pauschalgebühr von 20,00 €.

Im Scheidungsverfahren wird Dir dann Verfahrenskostenhilfe zustehen, d. h., dass die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten von der Staatskasse bezahlt werden.