Welche Vermögenswerte müssen im Trennungsjahr verkauft werden?

2 Antworten

Zunächst einmal muss berechnet werden, wie viel Unterhalt Du zahlen musst. Bei dieser Berechnung können die Kreditraten für die beiden Fahrzeuge nicht berücksichtigt werden.

Den so errechneten Unterhalt musst Du dann auf jeden Fall zahlen. Wenn dann kein Geld mehr übrig ist für die Kreditraten, wirst Du anfangen müssen zu überlegen, wie Du Deine Kreditbelastung senken kannst. Die letzte Möglichkeit ist dann, die Fahrzeuge zu verkaufen. Wobei das zunächst mal für den Wohnwagen gilt, den Du ja nicht brauchst um zur Arbeitsstelle zu kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort. Was ist aber, wenn der Kredit nicht eindeutig den beiden Fahrzeugen zugeordnet werden kann? Es handelt sich um einen Kredit zur freien Verfügung.

@murdock2001

Das ist nicht nötig, weil ja wie gesagt weder die Kosten für das Auto noch die Koten für den Wohnwagen abgezogen werden können. Man kann also mit anderen Worten den Kredit überhaupt nicht berücksichtigen.

Alles andere ist allein die Frage, wie Du die Unterhaltsschulden bezahlen kannst. Dem Unterhaltsgläubiger und dem Gericht ist das völlig egal, Hauptsache Du zahlst. Wenn das Gericht einen Unterhalt ausrechnet, dann kann dieser Betrag grundsätzlich auch bei Dir gepfändet werden. Was mit dem Kredit geschieht und ob Du genug zum Leben hast, wenn Du gleichzeitig den Kredit bezahlst, ist Dein Problem. Wenn Du z.B. den Wohnwagen verkaufst, erhöht sich ja Dein finanzieller Spielraum, selbst wenn die Ratenhöhe so bleibt wie bislang. Aber vielleicht kannst Du auch mit der Bank sprechen und die monatliche Ratenhöhe verringern. Das ist wie gesagt alles Dein Problem, nicht das Problem der Gegenseite.

Für die Kinder erübrigt sich die Frage, da du da verpflichtet bist ALLES zu tun um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Und wenn ihr einen Kreditaufgenommen habt um Autos zu kaufen, wo bleibt deine Frau in dieser Rechnung? Du hast Werte geschaffen und möchtest die Kreditrate anrechnen um ihr nichts zu geben? Habe ich das so richtig verstanden?

Die Raten werden kaum berücksichtigt werden, da du beim Nettoeinkommen bereits den Wagen zumindest mit der 5% Pauschale ansetzen kannst.

Im Grunde ist die Rechnung im ersten Schritt recht einfach: dein bereinigtes Netto wird ermittelt, der Kindesunterhalt abgezogen und dann wäre deine Frau mit Trennungsunterhalt dran. Zumindest wenn dann noch genug übrig ist.

Wenn du als Eigentümer der Wagen giltst, dann musst du sehen, wie du die Raten aufbringst. Und am Ende dürfte es wohl bedeuten zumindest den Wohnwagen zu verkaufen um dich bei den Kreditraten zu entlasten.

Das zweite Auto könnte allerdings als Haushaltsgegenstand gewertet werden, wenn es sich um ein Familienauto handelt. Somit dürfte ihn auch weiter deine Frau nutzen. Gerade wenn es darum ging den Wagen zu nutzen um die Kids von A nach B zu fahren...

Du solltest dich aber auf jeden Fall mit einem Anwalt in Verbindung setzen um rechnen zu lassen. Erst dann kannst und wirst du sehen, ob du in der Lage bist die beiden Fahrzeuge zu halten. Denn die Frage ist ja auch: benötigst du wirklich einen Wagen um zur Arbeit zu kommen? Denn dann könntest du nämlich ggf. auch mehr als die 5% anrechnen lassen um das bereinigte Netto zu ermitteln.

Und du solltest überlegen ob ein echtes Wechselmodell machbar wäre. Auch das kann zur Reduzierung des Unterhaltes für die Kinder führen. Wobei deine Frau ja nicht arbeitet und es zumindest wäre der Trennungszeit auch nicht müsste. Aber es wäre für die Zeit nach der Scheidung eine Überlegung wert... So kann auch sie arbeiten und jeder nimmt die Kinder Hälfte / Hälfte und der Unterhalt würde "gerechter" verteilt auf Beide.