Ausweis abgelaufen mietvertrag?

6 Antworten

Ich denke nicht, dass es Probleme geben wird, kaum ein Vermieter achtet darauf, ob der Ausweis abgelaufen ist. Sollte es ihm auffallen, sag ihm, dass du sofort zum Bezirksamt gehst. Dort musst du sowieso hin um dich umzumelden. Dann kann der neue Perso gleich mit der neuen Anschrift ausgestellt werden.

Ein Anrecht auf die Schlüssel zur Wohnung hast du erst ab Beginn des Mietvertrages. Möglicherweise gibt der Vermieter ihn dir früher, sofern die Wohnung nicht mehr bewohnt ist. Einfach fragen wann du den Schlüssel bekommen kannst, der Vermieter wird dir deshalb nicht gleich den Kopf abreißen.

Dein Ausweis wird ja nicht ungültig und deswegen kannst du ihn ja auch noch nutzen außer wen du wegfliegen willst.Aber ob und wann du deine schlüßle nach Unterschrift bekommst ist eine andere Sachen zb kann es sein wen du zum 1.09 dort einziehst das er dir sie eher gibt zb weil du dan schon zb renovieren kannst oder Sachen in die Wohnung bringen kannst oder dir sogar ein paar tage vorher erlaubt einzuziehen zb am Freitag Samstag aber das ist verschieden .Wen der Vermieter was deswegen deinem Ausweis sagt dann sage ihm das es für dich erst sinnvoll ist einen neuen zu beantragen wen du die Wohnung hast da du sonst die falsche Adresse im Ausweis hast.

Wann du den Schlüssel kriegst, musst du natürlich absprechen - manche Vermieter "schenken" einem ein paar Tage zum Umzug, andere rücken den Schlüssel erst zum "offiziellen" Mietbeginn raus.

Ob dem Vermieter dein abgelaufener Ausweis überhaupt auffällt, kann dir hier keiner sagen.

Wenn du vor der Vertragsunterzeichnung aber noch Zeit hast, geh zum Amt und beantrage einen neuen. Nimm die entsprechende Bescheinigung mit, dann sollte eigentlich nichts schiefgehen...

Es könnte eventuell zu Problemen kommen. Du musst deinem Vermieter gegebenfalls garantieren, dass du noch morgen einen neuen beantragst.

Für einen zivilrechtlichen Vertrag ist kein Ausweis erforderlich. Die Schlüssel werden meist mit der Übergabe einer Mietkaution ausgefolgt.

Erforderlich nicht. Wird aber manchmal verlangt um sich zu überzeugen das der Vertragspartner auch der ist als der er sich ausgibt.

@anitari

Dann sollte auch ein abgelaufener Ausweis reichen.