auflösung / Liquidation einer Gmbh nach Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse

4 Antworten

Entgegen der allgemeinen Meinung können Gläubiger mit titulierten Forderungen wieder vollstrecken. Alle Fragen zur Liquidation sind hier ist das super erklärt: http://www.uppenbrink.de/texte/RECHT12.pdf

Hallo,

aber was genau ist die Liquidation? Registergericht? Handelskammer? Gewerbeabmeldung?

In der Regel wird das Registergericht ein Verfahren zur Amtslöschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit einleiten, § 394 FamFG. Dann erübrigt sich die Anmeldung der Liquidatoren.

Zum Liquidator können die Gesellschafter der Geschäftsführer, einen Gesellschafter, einen Steuerberater, einen Anwalt, oder einen sachkundigen Unternehmensberater bestellen.

Jedenfalls sind die Gesellschafter in der Pflciht. Der Geschäftsführer wird ja vermutlich mangels Zahlung sein AMt niederlegen.

Ja, aber was genau macht der Liquidator ( der GF kann es ja aus langeweile machen) und was das für Folgen für die Gläubiger?

@jhirsch

Der Liquidator verkauft, was noch da ist, bezahlt seine eigenen Kosten und teilt den Gläubigern mit, dass nichts mehr da ist.

Ist natürlich etwas überzeichnet, aber viel anders wird es nicht sein.

Wenn insolvenz mangels Masse abgelehnt ist, kann ja kaum noch was da sein.

Was willst du mit einem Liquidator  - nichts verteilt sich doch ganz kostengünstig - niemand bekommt was - das muss man niemandem mitteilen was wiederrum günstig ist.

Man muss nichts tun, die Firma stirbt selbständig.

ABER

Die Staatsanwaltschaft wird prüfen ob alles korrekt war. Denn einen Firma geht nicht von heute auf morgen pleite und hat nix. Hat der GF Omas Kredit beglichen aber das Finanzamt unbezahlt in die Pleite geführt - gehts nach hinten los.

Glücklich sind da oft die GF deren Unterlagen in der Insolvenz verloren gingen oder im Feuer verdampften