Austausch der Türzargen in Wohnung - Wie als Mieter verhalten?

3 Antworten

Da mach Dir mal keine Sorgen. Heutzutage macht das "keinen unglaublichen Dreck" mehr bzw. beseitigen den die Handwerker gleich selbst. Gut, ganz ohne Staub wird es nicht abgehen. Hohl Dir Abdeckfolie (gibt es schon ab 99 Cent) und deck vor allem alles was man nicht feucht abwischen kann ab.

Für uns bedeutet dass das die komplette Wohnung quasi zur Grossbaustelle wird. Es müssen 5 Türzargen aus der Wand gerissen und neue verbaut werden. Dazu kommt der unglaubliche Dreck der hierbei entstehen wird. Klamotten, Büro inkl. wichtigen Papieren, alles würde durch Staub verdreckt werden.

All das wird nicht passieren :-)

An einer Seite der Zarge werden die Blenden abgehebelt, der Montageschaum zwischen Mauerwerk und Zargeninnenseite mit einem Messer durchtrennt und die Zarge herausgezogen - fertig.

Bis auf ein paar Putzkrümel und Holzsplitter, die sofort aufgesaugt werden, enststeht da keinerlei Dreck oder gar Staub :-)

Und es macht so gut wie keinen Lärm :-)

tagsüber als selbstständiger von zuhause aus arbeitet und seinem Job somit wohl für die Zeit der Bauarbeiten ncith nachkommen kann.

Wir reden hier von einem Aufwand von 30-45 Minuten pro Tür, also längstenfalls einen Tag - der wird ja wohl möglich sein :-(

Die von uns durchgeführte Renovierung ist damit wohl hinfällig - das Streichen hätte man sich sparen können.

Es kann sein, dass die Blenden der neuen Zargen mit deutlich schmaler ausfallen als die alten. Es bleibt also ein untapezierter Streifen Putz neben und über der Zarge.

Wenn das bis zum nächsten Tapezieren oder Streichen warten kann...

Welche Rechte habe ich hier als Mieter der Wohnung?

Grundsätzlich kannst du angekündigte Modernisierungen oder Instandsetzungen nicht verweigern.

Erst recht dann, wenn der Mangel beanstandet wurde und nun Mängelbeseitigung vorgenommen wird :-(

G imager761

Das könnte eine schwierige Angelegenheit werden. Denn ganz ohne Staub usw. geht dieser Ausrausch nicht vonstatten. Aber im Ernstfall, wäre ich HV käme auf die dumme Idee und würde Euch vorhalten dass Euch bei MV-Abschluss also vor Übergabe, bei der Besichtigung die Türen schon nicht vorhanden waren. Das ist zwar weit hergeholt, aber eben eine nicht unerlaubte Frage. Denn dann hätte die Möglichkeit bestanden, den Austausch vor Übergabe vornehmen zu lassen.

Daraus könnte der HV ableiten, dass Euch das eine oder andere zuzumuten wäre. Ich betone "wäre". Mit der Selbstständigkeit, da der Ausübung in der Miet-Wohnung solltet Ihr vorsichtig sein. Das köönte eine unzulässige Teilnutzung der Wohnung sein. Über Ausfälle in dem Zusammenhang sollte möglichst nicht gesprochen werden, sofern diese Gewerbe- oder Freiberufstätigkeit nicht per MV erlaubt ist. Daraus könnte ein Bumerang entstehen, zumindest wäre ich der "unangenehme HV". Die Untersagung würde ich zuindest in den Raum stellen. Sage bitte niemand was über Nötigung oder Erpressung. Denn eine angemessene Mieterhöhung wg. teilweise gewerblicher Nutzung wäre auch nachträglich möglich.

Ich lasse mich bewusst nicht auf §§ ein. Der Hinweis aber könnte für das Verhalten in der Sache hilfreich sein.

imager761  20.01.2012, 09:05

Denn ganz ohne Staub usw. geht dieser Ausrausch nicht vonstatten.

Das weisst, du weil...

Glaub mir, dass einzig unangenehme an der Monatge ist die Tatsache, dass man für die Durchhärtung des Montageschaumes eine Stunde seinen Toilettengang unterdrücken muss, wenn man dabei nicht auf offene Türen steht (weshalb das die erste Tür sein sollte, die in Angriff genomen wird) und man Limbo tanzen muss, wenn man zwischendurch einen Raum betreten will: es werden horizontal in Drittelhöhe Spannstützen angesetzt :-)

Im übrigen finde ich deine rechtlichen Ausführung zu der geplanten Maßnahme weit hergeholt:

  1. Gehören durch Türen verschließbare Zimmer zum Ausstattungstandard vermieteten Wohnraums

  2. Wurde das Fehlen als Mangel reklamiert und Beseitigung verlangt

  3. Gehören Mängelbeseitigung wie zumutbare Modernisierung nun zu den Dingen, die ein VM hinnehmen muss, selbst wenn er es nicht gefordert hätte.

G imager761

jockl  20.01.2012, 09:16
@imager761

Weit hergeholt, das habe ich bewusst geschrieben. Erzähle mir nichts darüber wie und und in welcher Reihenfole solche Türen eingebaut werden sollen bzw. müssten. Ich habe schon genügend seibst eingebaut.

Warum gehst Du nicht auf meinen Hinweis auf die Berufliche Tätigfkeit, mein Hinweis, ein ? Damit wollte ich nur zum Ausdruck bringen dass nicht unbedingt auf klinischer Reinheit anch Beendigung der Arbeiten bestanden werden sollte.