Bodenbelag vom Vormieter ?

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Du hast keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Vormieter, so dass Du nicht auf dessen Forderungen eingehen musst.

Ich würde hier ausschließlich mit dem Vermieter besprechen, in welchem Zustand die Mietsache übergeben wird.

Außerdem: Sobald der Mieter hier Fliesen verlegt hat, werden diese zum festen Bestandteil des Gebäudes (§§ 93-94 BGB)

Theoretisch gehören die Fliesen also gar nicht dem Mieter, sondern dem Vermieter.

Danke! Der Vermieter sagt selbst das Alles zum Haus gehört was fest bleibt wenn man das Haus quasi auf den Kopf stellt.

Nicht nur theoretisch! Würde der Vormieter aus Ärger die Fliesen abschlagen, wäre das Sachbeschädigung.

Hallo, und NEIN, du musst dich hier auf gar nichts einlassen. Der Vermieter ist dein Vertragspartner - nicht der Vormieter.

Das der Vormieter sich wünscht noch etwas für sein Werk zu bekommen ist verständlich, legal und nicht unseriös.

Einen Rechtsanspruch hat er jedoch nicht !!. Der Nachmieter kann nicht für Investitionen des Vormieters verantwortlich gemacht werden, wenn sich sicher der Kosten/Nutzenwert für den Vormieter nicht wie erwartet erfüllt.

Ganz Im Gegenteil. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Vermieters, könnte dieser ggf. sogar einen Rückbau verlangen.

Statt Kohle zu kassieren, müsste er in diesem Fall richtig in die Tasche greifen.

Abriss & Entsorgung- PVC Boder neu - Also da kommt schon einiges zusammen.

Fazit: Der Vormieter hätte sich an den Vermieter wenden müssen um mit diesem über eine Kostenübernahme zu reden.

Schließlich sind die Fliesen fest mit der Immobilie verbunden. Das heißt, sie befinden sich im Besitz des Vermieters.

Sollte der Vormieter nicht wieder den Urzustand herstellen wollen, gehen die Fliesen nach dem Auszug auch in das Eigentum des Vermieters über.

Der Vermieter müsste dann jedoch die Ausgaben über die Vermietung wieder reinholen. Also höherer Miete.

Für den Vermieter kann es also überhaupt kein Motiv geben die Arbeiten bezahlen zu wollen, obwohl für ihn ebenfalls keine Pflichten diesbezüglich besteht.

Also mach dir da mal keine Sorgen.

Gut zu wissen: Bleiben in solchen Fällen die Vormieter stur und es kommt nicht zur vereinbarten Wohnungsübergabe, weil der Vormieter nicht auszieht, ist der Vermieter schadenersatzpflichtig gegenüber des Nachmieters.

Das geht vom Einlagern der Möbel bei einer Spedition, dem Hotelaufenthalt, bis zur Übernahme sämtlicher Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, bis die Wohnung bezugsfähig ist.

Gut zu wissen:

Der Vormieter kann etwas wünschen? - JA

Der Vormieter kann estwas verlangen? - NEIN

Dankeschön!

Nein musst du nicht, der alte Mieter muss den alten Zustand wieder herstellen, sofern es keine andere Abmachung mit dem Vermieter gibt.

Er hat den Vermieter gefragt ob er dies machen darf aber nicht über bezahlung gesprochen. Der Vermieter sagt auch das ist das Problem vom Mieter wenn er was ersetzt weil ihm vorhandenes nicht gut genug ist. Seltsam ist das der noch Mieter diese Arbeiten gemacht hat als schon ein Umzug in Planung war. Offenbar möchte er seine neuen Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung von uns mit finanziert haben.

@J0eSpivy

Der zukünftige Mieter muss gar nichts!

Auch nicht den jetzigen Mieter vor die Wahl stellen!!!

Der neue Mieter schließt einen Mietvertrag ab und zieht in seine neue Wohnung ein, gut ist!!!

Alles andere ist eine Sache zwischen Mieter alt und dem Vermieter!

@alarm67

Nicht anderes habe ich gesagt

Im deutschen Mietrecht über Wohnraum gibt es keinen Erstattungsanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter oder wie hier dem Nachmieter für Kosten, die bei der Benutzung der Mietsache durch den Mieter selbst verursacht wurden, es sei denn, darüber wurde zwischen den Parteien eine Vereinbarung getroffen. Du als Nachmieter bist keine Partei in dieser Auseinandersetzung.

Warum solltest du Geld verschenken wollen?

Nö, wieso auch? Sein Pech, ist schließlich eine Mietwohnung. Das soll er mit dem Vermieter klären.